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Baden-Württemberg geht gegen Zwangsgeld wegen mieser Luft vor

06.09.2018 17:22 Uhr
Feinstaubalarm, Stuttgart
Das Land Baden-Württemberg will gegen das Zwangsgeld wegen schlechter Luft am Stuttgarter Neckartor vorgehen
© Foto: Sebastian Gollnow/dpa/picture-alliance

Die Regierung sieht die Anforderungen an einen 2016 festgesetzten Vergleich durch ihre Maßnahmen zur Luftreinhaltung erfüllt. Ein Zwangsgeld wegen Nichterfüllung sei daher nicht zu zahlen.

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Stuttgart. Die grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg geht gegen das gerichtlich festgesetzte Zwangsgeld wegen mieser Luft am Stuttgarter Neckartor vor. Ein Regierungssprecher sagte am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart, es sei Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eingelegt worden.

Das Land Baden-Württemberg hatte 2016 zwei Anwohnern der stark mit Schadstoffen belasteten Kreuzung „Am Neckartor“ in einem Vergleich zugesagt, den Verkehr dort an Tagen mit hoher Luftbelastung ab 2018 um 20 Prozent zu reduzieren. Das Verwaltungsgericht Stuttgart setzte kürzlich ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro fest, weil – so die Begründung – das Land nichts zur Umsetzung des Vergleichs unternehme.

Verkehrsminister wollte Zwangsgeld akzeptieren

Der Regierungssprecher verwies nun auf den Maßnahmenkatalog der Landesregierung zur Luftreinhaltung in Stuttgart. Darin enthalten ist eine Busspur am Neckartor. Deren Wirkung werde im Herbst mit einem Gutachten unterlegt. Das Land gehe davon aus, dass damit die Anforderungen an den Vergleich erfüllt seien und der VGH dies in seiner Entscheidung berücksichtige, sagte der Regierungssprecher.

Somit konnte sich Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) in der Koalition nicht durchsetzen. Er hatte dafür plädiert, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu akzeptieren. CDU-Vizeregierungschef Thomas Strobl hatte sich für Rechtsmittel ausgesprochen. (dpa)

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