Berlin. Vom heutigen Mittwoch, 14. Juli an, können sich Unternehmen um eine Förderung zum Bau neuer Stellplätze oder den Ausbau bestehender Lkw-Parkplätze in Autobahnnähe bewerben. Außerdem werden Maßnahmen zur Ertüchtigung von bestehenden Stellplätzen oder sonstigen Flächen, die bisher nicht als Lkw-Stellplätze genutzt werden, unterstützt. Dazu gehören Betriebshöfe von Speditions- oder Transport- und Logistikunternehmen, Parkflächen von Handelsfirmen oder Messeparkplätze, wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auf seiner Internetseite informiert. Anträge werden bis zum 15. März 2024 angenommen.
Förderfähig sind auch Zäune, Markierungen, der Bau oder die Beschaffung sanitärer Anlagen, Beleuchtung und die sichere Wegführung. Ebenso gibt es Unterstützung bei der Beschaffung von Systemen zur Online-Erfassung der aktuellen Belegung der Lkw-Stellplätze, die technische Infrastruktur für die Datenweitergabe und -bereitstellung auf dem deutschen Mobilitäts-Daten-Marktplatz (MDM) und Planungskosten.
Die Förderquoten belaufen sich auf 80 Prozent für Aus- und Neubaumaßnahmen und 90 Prozent für Maßnahmen zur Ertüchtigung. Es handelt sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die nach der Richtlinie „Lkw-Stellplätze“ gewährten Förderungen dürfen 60.000 Euro je einzelnem Lkw-Stellplatz nicht überschreiten. Die Bedarfsanfragen müssen interessierte Unternehmen in ausschließlich elektronischer Form beim BAG über dessen E-Service-Portal einreichen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Lkw-Stellplätze“ sind auf der Internetseite des BAG zu finden. (sn)