Berlin. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung vor „Schnellschüssen” in Deutschland gewarnt. Das Ministerium teilte am Dienstag mit: „Wir prüfen aktuell, ob es überhaupt Umsetzungsbedarf aus dem Urteil gibt.” Das Ressort habe dazu ein Rechtsgutachten beauftragt, um diese Frage zu klären. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen.
Urteil lässt Auslegungsspielraum zu
Das Wirtschaftsministerium erklärte, das Urteil lasse einen Auslegungsspielraum. Es nenne zudem keine bestimmte Frist, in welcher Mitgliedstaaten tätig werden müssten. „Daher ist es jetzt richtig, genau zu prüfen und zu analysieren, ob es Umsetzungsbedarf gibt und nicht zu Schnellschüssen zu kommen. Es ist wichtig Lösungen zu finden, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen gerecht werden und nicht zu weiterer Bürokratie führen.”
Es gehe im Kern nicht nur um technische Fragen, sondern auch um die Vertrauenskultur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. „In der Praxis gibt es viele unterschiedliche und gut funktionierende Modelle von Vertrauensarbeit.” Im deutschen Recht gebe es nach derzeitiger Rechtslage bereits umfassende Dokumentationspflichten des Arbeitgebers zur Arbeitszeit.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte Gesetzesänderungen nach dem Urteil aber nicht ausgeschlossen. „Die Aufzeichnung von Arbeitszeit ist notwendig, um die Rechte der Beschäftigten zu sichern”, hatte Heil gesagt. „Es geht schließlich um Löhne und Arbeitnehmerrechte, das ist also auch keine überflüssige Bürokratie.” Ob Gesetzesänderungen in Deutschland notwendig seien, werde geprüft. Dabei werde er das Gespräch mit Gewerkschaften und Arbeitgebern suchen, „damit wir das Richtige tun und nicht übers Ziel hinausschießen”. (dpa)