Berlin. Seit 1. Juli 2019 können Arbeitgeber nur noch elektronisch Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für einen vorübergehend ins Ausland entsandten Arbeitnehmer übermitteln. Darauf wies jetzt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hin.
Diese Anträge sind an die jeweils zuständige Stelle zu senden. Das können die gesetzliche Krankenkasse, der Rentenversicherungsträger oder die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen sein.
Lkw-Fahrer sollte A1-Bescheinigungen mitführen
Die Antragstellung habe entweder mittels systemgeprüfter Abrechnungsprogramme oder mittels einer maschinellen Ausfüllhilfe zu erfolgen, so der GVN. Seit dem 1. Juli 2019 gibt es damit auch nicht mehr die Möglichkeit, in begründeten Ausnahmefällen einen Antrag in Papierform zu stellen.
Die Entsendebescheinigung brauchen Lkw-Fahrer in den meisten Ländern der Europäischen Union und des Europäische Wirtschaftsraums, um nachzuweisen, dass sie in Deutschland sozialversichert sind. Haben sie diese auch bei kurzen Dienstreisen ins Ausland nicht dabei, drohen Bußgelder. (ag)