-- Anzeige --

Urteil: Auch bei Probearbeit von Lkw-Fahrer gilt gesetzlicher Unfallschutz

20.08.2019 14:25 Uhr
Bundessozialgericht
Das Bundessozialgericht hat einem Mann, der vom Lkw gefallen ist, Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft zugesprochen
© Foto: Swen Pförtner/dpa/picture-alliance

Laut Bundessozialgericht muss eine Berufsgenossenschaft zahlen, wenn sich ein Arbeitsuchender bei einem Probearbeitstag in einem Unternehmen durch einen Sturz vom Lkw verletzt.

-- Anzeige --

Kassel/Halle. Arbeitsuchende sind auch an Probearbeitstagen gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) Kassel am Dienstag entschieden. In dem konkreten Fall aus dem Raum Halle (Saale) hatte ein 39-Jähriger geklagt, der sich bei einem Entsorger von Lebensmittelabfällen als Lkw-Fahrer beworben hatte. Der Mann sollte dort einen Tag probeweise mit dem Lkw mitfahren und Abfälle einsammeln; eine Vergütung sollte er dafür nicht erhalten. Bei einem Sturz vom Lkw hatte er sich schwer am Kopf verletzt. Der Kläger habe dabei als sogenannter Wie-Beschäftigter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestanden, erklärte das Bundessozialgericht.

Streit um Verletztengeld

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik hatte die Anerkennung als Arbeitsunfall abgelehnt, weil der Mann nicht in den Betrieb eingegliedert gewesen sei. Es ging um das Geld, das für die Behandlung der entstandenen Verletzungen zu zahlen war. Das sahen auch die Kasseler Richter so. Allerdings habe der Arbeitsuchende eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht – und sei damit ein Wie-Beschäftiger. „Das ist ein bisschen weniger als ein normales Beschäftigungsverhältnis“, erklärte der Vorsitzende Richter. Klassische Fälle von Wie-Beschäftigung seien beispielsweise das Mitarbeiten bei der Obsternte und das Ausführen eines Hundes. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik muss deshalb Verletztengeld zahlen. (dpa/ag)

Urteil vom 20. August 2019
Aktenzeichen: B 2 U 1/18 R

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Arbeitsrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Teamleiter Lager im Handelslager/ Brennschneidbetrieb (w/m/d)

Salzgitter;Mülheim an der Ruhr;Mülheim an der Ruhr;Mülheim an der Ruhr

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.