München. Volkswagen hätte den Aktionären des Lastwagenbauers MAN nach Abschluss des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages im Jahr 2013 eine höhere Abfindung anbieten müssen. Das hat das Landgericht München am Freitag entschieden. VW hatte den MAN-Aktionären damals 80,89 Euro je Anteil geboten. Angemessen seien aber 90,29 Euro, urteilte die zuständige Handelskammer.
Der Beschluss des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. In der Praxis dürfte er kaum Auswirkungen für den VW-Konzern haben: Volkswagen hält damals wie heute 75,3 Prozent an MAN - nur wenige MAN-Aktionäre waren auf das Abfindungsangebot eingegangen. An der Börse wurden für eine MAN-Aktie am Freitag rund 95 Euro bezahlt, also deutlich mehr als die vom Gericht festgesetzten 90,29 Euro. Die Höhe der jährlichen Ausgleichszahlung, die VW den MAN-Aktionären statt einer Dividende garantiert, wurde vom Landgericht bestätigt.
VW hält sich eine Beschwerde beim Oberlandesgericht offen. Die angebotenen Abfindungs- und Ausgleichszahlungen seien von Wirtschaftsprüfern bestätigt worden. „Wir sind weiterhin überzeugt, dass die Bewertungsergebnisse angemessen sind, die dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu Grunde liegen. Über weitere Schritte werden wir entscheiden, wenn die schriftliche Begründung des Beschlusses vorliegt“, teilte der Konzern in Wolfsburg mit.
Die Handelskammer hatte den Risikozuschlag, der bei den VW-Planungen für den künftigen MAN-Gewinn angesetzt worden war, von 5,5 auf 5,0 Prozent korrigiert. Daher sei das Angebot für die MAN-Aktien damals zu niedrig gewesen. (dpa)