In einem aktuellen Positionspapier hat sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) für ein ambitioniertes Vorgehen bei der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in nationales Recht ausgesprochen. Anders als bei der CO2-Flottenregulierung, die konsequente Einsparungsziele für Neufahrzeuge vorgibt, sind die Vorgaben in der RED III zum Hochlauf erneuerbarer Kraftstoffe nach Ansicht des VDA „bislang nicht ambitioniert genug“.
Zu den Forderungen des Papiers gehören unter anderem ein langfristiger Zielpfad sowie eine nach oben dynamische THG-Quote. Das bedeute, dass die THG-Quote „bei Übererfüllung durch einen festgelegten Mechanismus automatisch ansteigt, um Investitionsanreize in erneuerbare Energieträger aufrechtzuerhalten“, so der VDA.
„Nur mit einem Kurs, der technologieoffen alle Lösungspotenziale zulässt, kann Europa seine CO2-Reduktionsziele erreichen. Die Politik ist aufgefordert, Anreize für den Hochlauf erneuerbarer Energieträger festzuschreiben und somit Investitionen zu gewährleisten und zu fördern“, erklärt VDA-Präsidentin Hildegard Müller.
Lösung für Bestandsfahrzeuge
Die 2023 novellierte RED III gibt den EU-Mitgliedstaaten für den Verkehrssektor ein klares Klimaziel vor. Mit erneuerbaren Kraftstoffen könne der Bestand an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor perspektivisch weitgehend klimaneutral betrieben werden, aber auch der Markthochlauf von Null-Emissions-Fahrzeugen, wie beispielsweise Brennstoffzellen-Lkw, angereizt werden, so der VDA.
„Der Hochlauf der Elektromobilität – inklusive der Wasserstoff-Fahrzeuge im Nutzfahrzeugbereich – wird in den kommenden Jahren erhebliche CO2-Einsparungen ermöglichen. Gleichzeitig gilt: Das ist nicht ausreichend, da es in Deutschland noch lange Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor geben wird“, sagte Müller. Für diesen Fahrzeugbestand würden erneuerbare Kraftstoffe benötigt. Der VDA spricht sich deshalb zusätzlich für eine RFNBO-Unterquote (Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe) von mindestens fünf Prozent für 2030 aus.
Zudem braucht es aus Sicht des VDA auch flankierende Maßnahmen: unter anderem einen langfristigen Reduktionszielpfad sowie eine Reform der Energiesteuer. „Für Investitions- und Planungssicherheit muss die Politik jetzt schon einen langfristigen regulatorischen Rahmen mit Zwischenzielen für 2035 und 2040 schaffen, ähnlich wie für den Schiffs- und Flugverkehr“, betont Hildegard Müller.