Berlin. Der TÜV-Verband hat ein technisches Merkblatt für die Umrüstung herkömmlicher Pkw und Nutzfahrzeuge auf einen Antrieb mit Wasserstoff (H2) veröffentlicht. Darin sind technische Anforderungen enthalten, die für einen sicheren Betrieb der Fahrzeuge notwendig sind und an denen sich Umrüster im Rahmen eines Einzelgenehmigungsverfahrens orientieren können.
„Die Umrüstung bestehender Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf alternative Antriebe kann einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität leisten“, sagte Frank Schneider, Experte für Fahrzeugtechnik beim TÜV-Verband (VdTÜV). Vor allem im Güterverkehr sei „die zügige Erneuerung der bestehenden Verbrenner-Flotte nicht allein mit Neufahrzeugen zu schaffen“. Das würde viele Betreiber von Fuhrparks, seien es Speditionen, Handelsunternehmen oder Verkehrsbetriebe, wirtschaftlich überfordern. Die Umrüstung vorhandener Fahrzeuge auf einen Wasserstoffantrieb sei daher eine kostengünstige Alternative, um klima- und gesundheitsschädliche Emissionen zu senken. Insbesondere im Güterverkehr auf der Langstrecke gilt Wasserstoff als Alternative zu rein batterieelektrischen Antrieben.
Das Merkblatt des TÜV-Verbands enthalte unter anderem „technische Anforderungen an die Dichtigkeit der Wasserstoff-Tanks, die Crash-Sicherheit und die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge, die bei der Umrüstung beachtet werden müssen“, erläuterte Schneider. „Die umgerüsteten H2-Fahrzeuge werden im Rahmen einer Einzelgenehmigung geprüft und dann für den Straßenverkehr in Deutschland und den anderen EU-Staaten zugelassen.“ Das neue VdTÜV-Merkblatt 766 zum Thema Wasserstoff ergänzt das bereits vor mehreren Jahren entwickelte Merkblatt 764 für die Umrüstung auf einen batterieelektrischen Antrieb.
Förderprogramm des Bundes
Die Bundesregierung fördert den Umstieg auf klimafreundliche Antriebe im Bereich der leichten und schweren Nutzfahrzeuge mit einem eigenen Förderprogramm, das gerade angelaufen ist. Finanziell gefördert werden neben der Anschaffung von Neufahrzeugen mit Elektroantrieb auch umgerüstete Nutzfahrzeuge sowie die für den Betrieb notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur. Bei der Anschaffung erhalten Antragsteller bis zu 80 Prozent der so genannten Investitionsmehrausgaben, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Verbrenner anfallen. Die Frist für die Einreichung der Anträge startet am 16. August und endet zunächst am 27. September 2021. Antragsteller können ihre Unterlagen online beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) einreichen.
„Wasserstoff ist ein leicht entzündliches Gas, bei dessen Nutzung besondere Anforderungen zu erfüllen sind“, betonte Schneider. Bisher fehle es aber an spezifischen Prüfvorgaben für H2-Fahrzeuge. „Hier bedarf es durch den Verordnungsgeber einer baldigen Erweiterung der Prüfvorgaben, um die Sicherheit der Fahrzeuge über den Lebenszyklus gewährleisten zu können.“ (tb)