+++ Diese Meldung wurde am 26. Juli um 11.30 Uhr aktualisiert +++
Berlin. Das Lkw-Flottenaustauschprogramm wird nach Informationen des Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) fortgesetzt. Wie der Verband am Freitagnachmittag mitteilte, wurde das bisherige Förderprogramm zur Flottenerneuerung positiv von den Unternehmen angenommen. Knapp 9500 Bestandsfahrzeuge sollen in dessen Rahmen demnach künftig durch moderne Fahrzeuge ausgetauscht werden, so der BWVL.
Um den Austausch der Bestandsflotte weiter voranzutreiben, wurde nach Verbandsangaben innerhalb der Bundesregierung nun das Folgeprogramm "Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF 3.0)" abgestimmt, das am 23. Juli 2021 in Kraft tritt. Der Förderbaustein zur Anschaffung intelligenter Trailer-Technologien bleibt nach Informationen des BWVL in der bekannten Form erhalten.
Zweck des Programms ist es laut dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) einen finanziellen Anreiz zu schaffen für den Austausch schwerer Nutzfahrzeuge zugunsten moderner Fahrzeuge mit Elektro- und Wasserstoffantrieb oder Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI. Insgesamt gelten dieselben Rahmenbedingungen wie beim Vorgängerprogramm ENF 2.0.
Neu ist allerdings folgender Punkt: Falls beim Hersteller verfügbar, müsse das Neufahrzeug laut BAG zum Zeitpunkt der Auslieferung mit mindestens zwei zusätzlichen Merkmalen ausgestattet sein, die geeignet sind, das CO2-Emissionsniveau des Neufahrzeugs im Vergleich mit seinem Serienzustand zu senken. Anderenfalls müsse das Fahrzeug über wenigstens ein solches Merkmal verfügen.
Als solche kämen in Betracht:
- Bauteile, die die Aerodynamik des Neufahrzeugs gegenüber dessen Serienzustand verbessern,
- automatische Leerlaufbegrenzer zur Kraftstoffeinsparung,
- Luftpress-Automatiken zur Reduktion des CO2-Ausstoßes,
- Getriebeleerlaufautomatiken bei Gefälle, Liftachsen,
- Start-Stopp-Systeme,
- vollautomatisierte Getriebe/Schaltsysteme,
- vorausschauender Tempomat.
Laut BWVL orientiert sich die Festlegung des CO2-Werts an Monitoring-Daten, die von der EU-Kommission erhoben wurden.
Sind für das Fahrzeug weniger als zwei Merkmale verfügbar, müssen Antragsteller dem Zwischennachweis einen entsprechenden Nachweis beifügen.
Die Verschrottung des Alt-Fahrzeugs muss spätestens bis zum 30. Juni 2022 erfolgen. Ist der Erwerb eines Neufahrzeugs bis dahin nicht möglich, so verlängert sich die Frist zur Verschrottung laut BAG bis spätestens zum 30. September 2022.
Förderanträge können vom 26. Juli bis 31. Oktober 2021 über das E-Service-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Für häufig gestellte Fragen zum neu aufgelegten Förderprogramm hat das BAG ein FAQ erstellt. (tb/sn)
>> Exklusiv für Abonnenten - FAQ: Fördergeld beim Lkw-Kauf auf VerkehrsRundschau plus.