Brüssel. Lastwagen mit runderem Bug können schon bald auf Europas Straßen unterwegs sein: Ab 1. September 2020 sind sie unionsweit zugelassen. Das beschloss der EU-Rat vergangene Woche und zog damit den Start für das „sicherere und umweltfreundlichere Design“ von Fahrerkabinen vor.
Mit dem Beschluss werden die Vorschriften für die höchstzulässige Länge von Lkw geändert, sodass längere Fahrzeuge mit runderem Bug, aber gleichem Stauraum schon früher als ursprünglich geplant erlaubt sein werden. Nach aktuellen EU-Vorschriften dürfen Lkw-Führerkabinen maximal 2,35 Meter lang sein. Künftig dürfen die Hersteller sie um 80 bis 90 Zentimeter verlängern.
Am 12. Februar 2019 hatten der rumänische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament bereits eine vorläufige Einigung erzielt. „Diese neue Generation von Führerhäusern wird sicherer, kraftstoffeffizienter und bequemer für die Fahrer sein. Das sind gute Nachrichten für alle Verkehrsteilnehmer – und auch für die Umwelt“, sagte der rumänische Verkehrsminister Răzvan Cuc.
Kraftstoffverbrauch soll deutlich sinken
Durch den längeren Lkw-Bug werden tote Winkel im Gesichtsfeld des Fahrers nach Angaben des EU-Rates verringert, sodass schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer besser zu sehen seien. Gleichzeitig sinke das Risiko von Schäden und Verletzungen, die andere Straßenverkehrsteilnehmer im Falle einer Kollision erleiden könnten. Nach Schätzungen der EU-Kommission könnten dadurch jedes Jahr bis zu 500 Menschenleben gerettet werden.
Der verringerte Luftwiderstand könnte den Kraftstoffverbrauch der Lkw darüber hinaus um bis zu zehn Prozent senken. Niedrigere Emissionen könnten folglich dazu beitragen, den Klimawandel einzudämmen. Die zusätzlich erlaubte Länge soll laut dem EU-Rat übrigens nur die aerodynamischen Eigenschaften der Fahrerhäuser verbessern und darf nicht dazu genutzt werden, die Ladekapazität des Fahrzeugs zu erhöhen.
Typgenehmigung steht ab November fest
Mit der Abstimmung im EU-Rat wurde das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das Europäische Parlament hat bereits am 26. März 2019 abgestimmt. Sobald der Beschluss von beiden Organen unterzeichnet ist, wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Bevor aerodynamische Fahrerhäuser auf den Markt gebracht werden können, müssen sie die erforderlichen Anforderungen für die Typgenehmigung erfüllen. Diese werden spätestens am 1. November 2019 feststehen. (ag)