Brüssel. EU-Umweltkommissarin Connie Hedegaard hat angekündigt, dass die Berechnungsmethode für den Ausstoß von CO2 bei PKW und Kleintransportern mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen ab 2020 neu gestaltet werden könnten. „Wir werden uns mit dem Thema intensiv beschäftigen“, sagte die Dänin heute auf einer Pressekonferenz in Brüssel. Bis Ende 2014 sollen Vorschläge erarbeitet worden sein, wie diese Methoden aussehen könnten. Für Kleintransporter hätten erste Überlegungen schon begonnen. Spätestens 2014 sollte dann auch die Diskussion um neue CO2-Grenzwerte für PKW und Vans für die Zeit nach 2020 beginnen.
Anlass zu ihren Äußerungen war die Veröffentlichung von Ergänzungen, die die EU-Kommission dieses Jahr zu den EU-Gesetzen zur Festlegung der CO2-Grenzwerte für PKW und Kleintransporter vorlegen sollte. Die CO2-Grenzwerte werden darin bestätigt.
Demnach dürfen Kleintransporter 2017 nur noch maximal 175 Gramm CO2 pro gefahrenen Kilometer ausstoßen. 2020 sind 147 Gramm CO2 die Höchstgrenze. Die Werte beziehen sich nicht auf jedes einzelne Fahrzeug, sondern müssen den Durchschnitt der Flotte eines Herstellers widerspiegeln. Bei Überschreitungen fällt eine Strafzahlung von 95 Euro pro Gramm CO2 an. Bei PKW bleibt es bei dem Grenzwert von95 Gramm CO2 in 2020.
Dass die EU-Kommission keinen Anlass zur Änderung der Zielvorgaben sieht, begründete Hedegaard mit den Fortschritten, die am Markt zu beobachten sei. Die gesetzlichen Vorgaben seien machbar. In den Ergänzungen zu der Verordnung von 2011 für leichte Nutzfahrzeuge heißt es sogar, dass die Umsetzung der EU-Vorgaben weniger Geld kosten werde, als ursprünglich gedacht.
Neu in den Ergänzungen ist jedoch eine Ausnahme für Hersteller, von denen im Jahr weniger als 500 Kleintransporter neu zugelassen werden. Für sie sollen die CO2-Grenzwerte nicht gelten. Das gleiche gilt für PKW.
Der europäische Verband der Automobilhersteller ACEA kritisierte in einer ersten Stellungnahme die Zielvorgaben als eine schwere Bürde für die Autobauer in wirtschaftlich schweren Zeiten. Abgeordnete des Europaparlaments äußerten sich sowohl zustimmend als auch ablehnend. Anderen wiederum gehen die Vorschläge in Hinsicht Umweltschutz nicht weit genug.
In einem normalen Gesetzgebungsverfahren müssen die heute vorgestellten Ergänzungen zu den EU-Verordnungen noch vom Europaparlament und dem EU-Rat verabschiedet werden. (kw)