Eigentlich müssen Nutzfahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die bislang mit analogen und digitalen Tachos im internationalen Verkehr unterwegs sind, mit Stichtag 31. Dezember 2024 einen Smart Tachograph der 2. Version an Bord haben. Da aber laut International Road Transport Union (IRU) noch „eine erhebliche Anzahl von Transportunternehmen“ von Verzögerungen bei der Nachrüstung mit dem Smart Tacho 2 betroffen sei, hat sich der Verband für die Gewährung einer „Gnadenfrist“ eingesetzt – mit Erfolg. Laut IRU haben sich die EU-Mitgliedstaaten in einer Notfallsitzung im Straßenverkehrsausschuss auf eine zweimonatige Schonfrist vom 1. Januar 2025 bis zum 28. Februar 2025 für die gesetzliche Nachrüstfrist verständigt. Während dieser Schonfrist drohen Transportunternehmen, die ihre Fahrzeuge noch nicht nachgerüstet haben, demnach keine Sanktionen. Stattdessen würden Anstrengungen unternommen, um sie weiter für die Nachrüstpflicht zu sensibilisieren, wie es in einem IRU-Statement heißt.
Schon die Einführung des Smart Tacho der zweiten Generation im Sommer 2023 verlief alles andere als reibungslos. Auch hier hatte die EU-Kommission auf die seinerzeit schleppende Auslieferung der neuen Geräte mit der Einräumung einer Übergangsfrist reagiert.
Nächste Nachrüst-Deadline im August 2025
Die nächste Deadline in Sachen Smart Tacho 2 steht bereits in diesem Sommer an: Zum 18. August 2025 müssen im grenzüberschreitenden Verkehr dann auch alle Fahrzeuge mit Smart Tachos der ersten Generation auf Smart Tacho Version 2 umgerüstet sein. Ab 1. Juli 2026 müssen schließlich auch leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen zGG im grenzüberschreitenden Verkehr einen Smart Tacho 2 an Bord haben.