Brüssel. Mit großer Mehrheit hat das Europaparlament für die Einführung neuer Vorschriften für digitale Tachografen gestimmt und damit ein gut zweieinhalbjähriges Ringen um die Änderungen beendet. Die neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Daten zu Lenk- und Ruhezeiten sowie die Geschwindigkeit per Fernkommunikation von Kontrolleuren abrufbar sein werden. Die EU-Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, ihre Kontrolleure mit geeigneten Geräten für diese Fernabfrage auszurüsten.
Außerdem wird der Standort der LKW über Satellitensignale bestimmt werden können. Die Aufzeichnung soll automatisch nach drei Stunden ununterbrochener Lenkzeit sowie zu Beginn und Ende der täglichen Arbeit erfolgen. Die genauen technischen Anforderungen an den neuen Digi-Tacho sollen von der EU-Kommission innerhalb der nächsten zwei Jahre festgelegt werden. Spätestens in fünf Jahren sollen die Geräte verpflichtend bei neu in der EU zugelassenen LKW ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eingebaut werden.
Baustellen- und Straßenbaufahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen sind von der Pflicht jedoch ausgenommen. Ebenfalls nicht verpflichtend ist der neue Digi-Tacho für nicht-hauptberufliche LKW-Fahrer wie zum Beispiel Handwerker, die sich mit ihrem Fahrzeug nicht weiter als 100 Kilometer von ihrem Firmensitz entfernt bewegen. Bislang galt eine Ausnahmeregelung bis zu 50 Kilometern.
Europaabgeordnete von CDU/CSU, SPD und FDP hatten sich bis zuletzt vergeblich für einen noch weiteren Ausnahmeradius eingesetzt. Sie werten die Einbaupflicht für nicht berufliche Nutzer von LKW als unnötige Bürokratiebelastung besonders für kleine und mittlere Unternehmen. (kw)