Berlin. Für ältere Diesel-Lkw in Berlin rückt das faktische Aus näher: Die Stadt will schon ab Juli auf neun Straßenabschnitten von 2,4 km Gesamtlänge Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffnormen Euro 5/V und schlechter anordnen. Das geht aus dem in der vergangenen Woche veröffentlichten Entwurf für die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2018-2025 hervor.
Zwar sind die einzelnen Abschnitte nur wenige hundert Meter lang, aber sie liegen an strategischen Punkten im Berliner Straßennetz – betroffen sind zum Beispiel Leipziger Straße (Bundesstraße 1 und 5), Hermannstraße oder Alt-Moabit. Diesel-Lkw mit Euro 5/V und schlechter dürfen diese Abschnitte aufgrund der vorgesehenen „Anlieger frei“-Regelung nur benutzen, wenn sie im betreffenden Abschnitt Ladung aufnehmen oder absetzen, betonte ein Sprecher der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima gegenüber der VerkehrsRundschau. Durchfahren sei nicht erlaubt – in der Praxis müssten also oft lange Umwege gefahren werden. Anders als bei der Einführung der Umweltzone gibt es keine fahrzeugbezogenen Ausnahmegenehmigungen.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte sich in seinem Fahrverbots-Urteil im Oktober 2018 noch dafür ausgesprochen, elf Abschnitte für ältere Diesel zu sperren und weitere 117 Abschnitte mit 15 Kilometern Länge sorgfältig zu prüfen. Jetzt schlägt die Senatsverwaltung ein Diesel-Fahrverbot für folgende Abschnitte vor:
- Leipziger Straße von Charlottenstraße bis Leipziger Platz
- Brückenstraße von Köpenicker Straße bis Holzmarktstraße
- Reinhardtstraße von Charitéstraße bis Kapelle-Ufer
- Alt-Moabit von Gotzkowskystraße bis Beusselstraße
- Stromstraße von Bugenhagenstraße bis Turmstraße
- Hermannstraße von Silbersteinstraße bis Emser Straße
- Silbersteinstraße von Hermannstraße bis Karl-Marx-Straße
- Spandauer Damm von Klausenerplatz bis Sophie-Charlotte-Straße
- Friedrichstraße von Unter den Linden bis Dorotheenstraße
Der Entwurf des Luftreinhalteplans kann unter anderem im Internet unter www.berlin.de/luftreinhalteplan eingesehen werden. Bis zum 31. Mai 2019 läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung, in der Bürger und Verbände Stellung nehmen können. (roe)