Bremen. Die IHK Nord, der Zusammenschluss von 13 norddeutschen Industrie- und Handelskammern, hat in einer Stellungnahme das Bundesumweltministerium aufgefordert, die sogenannte „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ zu ändern. Ein neuer Entwurf dieser Verordnung sieht vor, dass die kompletten Flächen von Umschlaganlagen flüssigkeitsdicht hergerichtet werden müssen. Betroffen wären davon auch die Terminals in den Seehäfen. Otto Lamotte, Präses der Handelskammer Bremen und Vorsitzender der IHK Nord, sagt: „Diese Vorgaben sind vor allem für ältere Umschlaganlagen nur mit großem finanziellen Aufwand zu erfüllen.“ Experten rechnen mit Umrüstkosten in Höhe von durchschnittlich 20 Millionen Euro pro Terminal. Die IHK Nord dringt darauf, den entsprechenden Paragraphen in dem Entwurf zu streichen. „Die Mehrkosten für Altanlagen stehen in keinem Verhältnis zu dem angestrebten Sicherheitsgewinn der Verordnung. Bislang sind zudem kaum Schadensfälle bekannt“, so Präses Lamotte. Die neuen Regelungen der Verordnung sollen Anfang 2013 in Kraft treten. (ak)
IHK Nord moniert neue Wasserschutz-Verordnung
IHK Nord kritisiert Mehrkosten für Umschlagsanlagen und Hafen-Terminals durch Entwurf für neue Verordnung für wassergefährdende Stoffe.