Berlin. Ungefähr acht Wochen waren die Fahrschulen in ganz Deutschland geschlossen – jetzt darf mit Ausnahme von Schleswig-Holstein in allen Bundesländern wieder in allen Klassen aus- und weitergebildet werden. In Schleswig-Holstein wartet man noch auf die neue Verordnung, geht aber davon aus, dass die Fahrschulen ab dem 18. Mai 2020 wieder voll öffnen können.
Zum Teil gibt es noch unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. So darf beispielsweise in Bayern praktischer Unterricht nicht länger als 60 Minuten am Stück stattfinden und für theoretische Aus- und Weiterbildungen gibt es zum Teil Beschränkungen der Gruppengrößen, aber im Prinzip ist die Aus- und Weiterbildung von Fahrschülern und Berufskraftfahrern überall gesichert. Fahrschulen müssen sich dabei strikt an Hygiene-Auflagen halten, die aber ebenfalls nicht bundeseinheitlich geregelt sind, sondern sich von Bundesland zu Bundesland leicht unterscheiden. Einheitlich gilt eine Maskenpflicht für alle Beteiligten sowie ein Mindestabstand von 1,50 Metern, soweit möglich. (bub)