Unternehmen stehen weiterhin vor erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen, die manchmal zu betriebsbedingten Kündigungen führen können. Franz Orth, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Schultze & Braun in Nürnberg, erklärt, wie Unternehmen, die Arbeitsplätze abbauen müssen, solche Kündigungen rechtssicher und effektiv umsetzen können und welche Alternativen es gibt, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
Alternativen zur Kündigung
Orth betont, dass es mehrere Möglichkeiten gibt, notwendige Anpassungen im Personalbereich vorzunehmen, ohne sofort zu Kündigungen greifen zu müssen. Unternehmen können beispielsweise die Anzahl der Leiharbeiter reduzieren oder Kurzarbeit einführen, um Personalabbau zu vermeiden. Weitere Optionen sind Änderungskündigungen, Transfergesellschaften und Outplacement.
Unvermeidbare betriebsbedingte Kündigungen
Wenn betriebsbedingte Kündigungen unvermeidbar sind, ist es wichtig, die Bedingungen und den Umfang dieser Maßnahmen mit den Arbeitnehmervertretungen zu besprechen. Bei einer größeren Anzahl geplanter Kündigungen müssen die Maßnahmen gemeinsam verhandelt und in einem Interessenausgleich sowie einem Sozialplan festgehalten werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Das deutsche Kündigungsschutzrecht schränkt die unternehmerische Freiheit zugunsten der Berufsfreiheit der Arbeitnehmer erheblich ein. Jeder Kündigungstyp ist an klare rechtliche Vorgaben gebunden. Unternehmen müssen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten, um wirksame Kündigungen auszusprechen.
Risiko von unwirksamen Kündigungen reduzieren
Unternehmen sollten bei der Vorbereitung von betriebsbedingten Kündigungen die rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen. Rechtliche Beratung kann helfen, das Risiko unwirksamer Kündigungen zu minimieren.
Sozialauswahl und demografische Struktur
Bei der Sozialauswahl muss festgelegt werden, welche Mitarbeitenden am wenigsten schutzwürdig sind. Kriterien sind Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Um eine Überalterung der Belegschaft zu vermeiden, kann die Sozialauswahl innerhalb definierter Altersgruppen erfolgen.
Individuelle Maßnahmenbündel
Neben Kündigungen können Unternehmen vielfältige Handlungsoptionen ergreifen. Es sollte immer ein individuelles Maßnahmenbündel geschnürt werden, das für die Zukunft des Unternehmens am besten geeignet ist.