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Lkw-Abwrackprämie: Unternehmen können bis zu 15.000 Euro erhalten

11.01.2021 12:02 Uhr
Geld
Deutsche Unternehmen, die Lkw für gewerbliche Zwecke einsetzen, können sich jetzt eine Flottenerneuerung staatlich fördern lassen
© Foto: CHROMORANGE/dpa/picture-alliance

Das Bundesverkehrsministerium fördert ab sofort den Austausch alter gegen neue Lkw mit sauberen Antrieben. Anträge können interessierte Unternehmen vom 26. Januar bis 15. April 2021 stellen.

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### Diese Meldung ist am 12. Januar 2021 aktualisiert worden. ###

Berlin. In Kürze startet das Bundesverkehrsministerium eine Abwrackprämie für den Austausch alter gegen neue Lkw mit sauberen Antrieben. Zuständig für die Abwicklung des sogenannten Förderprogramms zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF 2021) ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Die finanzielle Zuwendung vom Staat umfasst Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, erfolgt nach dem Windhundprinzip und muss nicht zurückgezahlt werden.

Sie soll angesichts der schwierigen Wirtschaftslage in der Corona-Krise nicht nur den Unternehmen mit gewerblichen Güterverkehren und Herstellern von Nutzfahrzeugen helfen, sondern auch zum Klimaschutz beitragen. Ziel sei es, Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten, der Wirtschaft einen spürbaren Impuls zu verleihen und das CO2-Emissionsniveau der Nutzfahrzeugflotte in Deutschland abzusenken, heißt es in der jetzt veröffentlichten Richtlinie.

Anreiz für Euro-6-Lkw mit Diesel-, LNG- oder CNG-Antrieb

Antragsteller erhalten demnach bis zu 15.000 Euro Beihilfe, wenn sie im Jahr 2021 produzierte Lkw anschaffen, die die Anforderungen der Abgasstufe Euro 6 erfüllen (mit Diesel-, LNG- oder CNG-Antrieb) und gleichzeitig alte Lkw der Schadstoffklasse Euro 0 bis 5 verschrotten lassen. 15.000 Euro gibt es laut der Förderrichtlinie im Fall der „vollständigen Unbrauchbarmachung“ eines Lkw der Schadstoffklasse Euro 5 und EEV und 10.000 Euro für Lkw der Euro-4-Norm oder schlechter. Das Bestandsfahrzeug müsse mindestens über die vergangenen zwölf Monate in Deutschland zugelassen gewesen sein – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung. Die Verschrottung müssen begünstigte Unternehmen bis Ende 2021 nachweisen.

Die Förderung gibt es laut der Richtlinie auch für den Umstieg auf moderne schwere Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff/Brennstoffzellen- und Elektroantrieb. Voraussetzung für einen staatlichen Zuschuss zur Flottenerneuerung ist in jedem Fall, dass die neu zugelassenen Fahrzeuge anschließend für mindestens 24 Monate im Unternehmen bleiben, mit rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgestattet sind sowie mit Abbiegeassistenten aus- oder nachgerüstet werden müssen.

Antragsfrist läuft vom 26. Januar bis 15. April 2021

Als zusätzlichen Investitionsanreiz gibt es einen Zuschuss von bis zu 5000 Euro zum Kauf oder Leasing von intelligenter Trailer-Technologie – zum Beispiel zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile. Voraussetzung ist, dass das BAG die Förderung für einen neuen Lkw im Fall der Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs bewilligt. Die Höhe der Beihilfe für die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie beträgt bis zu 60 Prozent des Preises. Der Rechnungsnachweis muss spätestens bis zum 31. Dezember 2021 vorliegen.

Insgesamt stellt das Bundesverkehrsministerium für das Flottenerneuerungsprogramm rund 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung ist auf 800.000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Das Programm ist bis zum 30. Juni 2021 befristet und soll nach Ausschöpfen der Mittel nicht mehr verlängert werden. Der Antragsteller hat in elektronischer Form jede Kleinbeihilfe anzugeben, die er bislang auf Basis der „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ erhalten hat. Die Anträge sind beim BAG im Zeitraum vom 26. Januar bis zum 15. April 2021 mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen unter: https://antrag-gbbmvi.bund.de

(ag)

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KOMMENTARE


Stefan

12.01.2021 - 06:54 Uhr

Was für einen schwachsinn mal wieder von diesen unfähigen Scheuer, wehr den Markt kennt weis das Nutzfahrzeuge gebraucht viel mehr wert sind als die paar Euros Prämie das wird wohl kaum jemand machen-


Alex

15.01.2021 - 17:37 Uhr

Hallo Stefan, das ist aber ganz schön verallgemeinert. Wenn ich eine Euro 5 SZM hernehme mit 600 tkm aufwärts möchte ich sehen wo die 15.000,- Euro bringen soll. Respektive bei einer Euro 1 / 2 / 3 / 4 SZM 10.000,- Euro... Einen Betonmischer oder einen Krankipper wird in diesem Zuge wohl keiner in Tonne klopfen. Aber einen 8to Koffer mit LBW der 10 Jahre alt ist und Euro 5 hat schon


Claus

29.01.2021 - 14:25 Uhr

Wer hat sich so einen Schwachsinn ausgedacht, daß man für die Verschrottung eines noch modernen und sauberen EU5 oder EEV Fahrzeug MEHR bekommt, als für die Verschrottung eines „Stinkers“ mit EU4 oder früher?? Im BMVI ticken die wirklich nicht mehr richtig! Das geht an einer wirklichen Flottenerneuerung und Abgasreduzierung wieder mal voll vorbei. So wäre das umweltgerecht: Die relativ sauberen EU5 und EEV erstmal noch laufen lassen. Stattdessen EU4 Fahrzeug verschrotten 5.000,-€ EU3 Fahrzeug verschrotten 15.000,-€ Vor EU3 Fahrzeug verschrotten 20.000,-€ Da gibts ja noch viele davon. Dann wären alle Stinker bald von der Straße und: In der Summe wäre das selbe Geld ausgegeben worden, aber der Umwelt und der Nachhaltigkeit viel mehr gedient. Aber dem jetzigen Wurf kann man nur mit dem Kopf schütteln.


Martin Otten

10.04.2021 - 18:31 Uhr

Warum nicht für die 7,49 t ? Da gibt es reichlich von!!! Sind das nur Menschen und Firmen 2.Klasse?


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