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Fahrlehrerkongress diskutiert neue Regeln zur BKF-Ausbildung

12.11.2021 13:46 Uhr
Fahrlehrerkongress 2021 Kopp Cyganek
Thomas Cyganek, Chefredakteur  Chefredakteur "Fahrschule“ (r.) und Jürgen Kopp, Vorsitzender der BVF, stellten auf dem Fahrlehrerkongress 2021 auch die neue Fahrschule-News-App vor
© Foto: Gerhard Grünig/VerkehrsRundschau

Am 11. und 12. November fand in Berlin der 8. Deutsche Fahrlehrerkongress statt. Thema auf dem Branchengipfel war auch das neue Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz.

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Berlin. Die Fahrschulbranche trifft sich nach pandemiebedingter Pause derzeit in Berlin auf dem 8. Deutschen Fahrlehrerkongress. Der Kongress wird von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) sowie der Zeitschrift Fahrschule, die wie die VerkehrsRundschau zu Springer Fachmedien München gehört, veranstaltet.

Thema in Berlin war auch die Ausbildung von Berufskraftfahrern. Auf das neue Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BkrFQG), die entsprechende -Qualifikationsverordnung (BkrFQV) und das neu eingerichtete Qualifikationsregister (BKQR) gingen Dieter Quentin, Vorsitzender des Fahrlehrerverbands Niedersachsen, und Volker Uflacker von der IHK Ostwestfalen, in einem Vortrag ein. Quentin betonte an dieser Stelle, dass man die Anwendungshinweise zu Gesetz und Verordnung „dringend“ erwarte - frühestens Ende des Jahres.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis löst künftig die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ab. Letztere führte bei „Grenzgängern“, die im Ausland wohnen und im Besitz eines ausländischen Führerscheins sind, die Weiterbildung aber in Deutschland als Beschäftigungsland absolvieren, immer wieder zu Schwierigkeiten. „Mit Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises gehört die Grenzgänger-Problematik, etwa zwischen Deutschland und Frankreich, der Vergangenheit an“, so Quentin.

Frühzeitig staatliche Anerkennung beantragen

Uflacker ging anschließend auf die Anerkennung und Überwachung von Berufskraftfahrer-Ausbildungsstätten ein. Seien es früher fünf verschiedene Anerkennungsarten gewesen, gebe es seit dem 2. Dezember 2020 nur noch eine: die staatliche Anerkennung. Dabei sei das Ende der Übergangsfrist zum 2. Dezember 2022 wichtig, sagte er und riet, sich frühzeitig um eine entsprechende Anerkennung zu kümmern.

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsregister (BQR) stand ebenfalls auf dem Programm. Fahrer brauchen für den Zugriff ein Handy mit NFC-Chip, die „AusweisApp2“, gegebenenfalls eine NFC-Reader-App sowie einen onlinefähigen Ausweis. Wie sich damit Auskünfte einholen lassen, führte Uflacker live auf seinem Handy vor. (Thomas Cyganek/mh)

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