Karlsruhe. Überlange Lastwagen dürfen in Deutschland weiter in einem Feldversuch erprobt werden. Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Klagen der rot-grün regierten Bundesländer Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sowie der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen ab. Sie hatten verhindern wollen, dass die Lang-LKW auch ohne Zustimmung der betroffenen Länder Strecken probeweise befahren dürfen.
Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung hatte dies Ende 2011 per Ausnahmegenehmigung erlaubt - ohne Einbeziehung von Bundestag und Bundesrat. Darin hatten die Kläger einen Verfassungsbruch gesehen. (dpa)