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Neuer Bußgeldkatalog in Kraft

09.11.2021 08:47 Uhr
VR21_Bußgeldkatalog
Wer ab heute gegen die Straßenverkehrsregeln verstößt, wird stärker zur Kasse gebeten als zuvor (Symbolbild)
© Foto: Benjaminnolte/Fotolia

Für Raser und Falschparker wird es ab heute teurer. Nach langem politischen Ringen gilt nun der strengere Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr.

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Berlin. Verkehrssünder müssen seit heute höhere Bußgelder zahlen, wenn sie erwischt werden. Denn nach langem politischen Streit ist am Dienstag der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Er sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor. Wer beispielsweise künftig innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt 70 Euro statt wie bisher 35. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten.

Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. Dagegen bleiben Fahrverbotsregeln und die Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren unverändert.

Wer gegen die Regeln bei der Rettungsgasse verstößt, zahlt ordentlich

Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird laut Verkehrsministerium nun genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen demnach Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Lkw-Fahrer, die gegen die Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten, außerdem gibt es einen Punkt.

Dem neuen Bußgeldkatalog vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden.

Daraufhin entzündete sich ein politischer Streit vor allem um eigentlich geplante härtere Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren - die nun aber nicht kommen. Stattdessen einigten sich Bund und Länder darauf, Bußgelder zu erhöhen. Der Bundesrat stimmte den Verschärfungen im Oktober einstimmig zu. (dpa/sn)

>> Genaue Infos, was Verkehrsteilnehmer jetzt beachten müssen, finden Sie auch in der Ausgabe 21/2021 der VerkehrsRundschau 

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KOMMENTARE


Peter Freimensch

10.11.2021 - 21:05 Uhr

Rettungsgasse ... Vor Baustellen bilden sich häufig Staus. Aber anstatt man schon mindestens fünf oder mehr Kilometer davor ein Überholverbot für LKW ausschildert - und die Einhaltung vielleicht sogar einmal durchsetzt, und sei es durch Kameradummies auf Brücken - kommt es, wie es kommen muss. Meist Pawel, Jan und Igor tummeln sich auf den linken Spuren, mit Rettungsgasse ist dann eher nichts. Kann man den Fahrern oft nicht einmal zum Vorwurf machen - denn das LKW-Überholverbot beginnt oft erst wenige hundert Meter vor der Baustelle. Wenn es hoch kommt, ein oder zwei Kilometer davor. Was aber meines Erachtens auch noch viel zu wenig ist.


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