Selmsdorf. In den Turbulenzen um Grenzwertüberschreitungen bei der Giftmülleinlagerung auf der Deponie Ihlenberg steht der Vorsitzende des Deponiebeirates, Peter Adolphi, auf der Seite der Deponieleitung. Der Geschäftsführer der Akademie für Nachhaltige Entwicklung Mecklenburg-Vorpommern (ANE) sieht keine rechtlichen Verstöße seitens der Geschäftsführung oder der Genehmigungsbehörden.
„Die Regeln sind eingehalten worden“, erklärte er am Donnerstag zu dem Prüfungsbericht, der für Aufsehen gesorgt hatte. Adolphi vermutet, dass die Landesregierung anders reagiert hätte, wenn der Autor des Prüfungsberichts nicht Stefan Schwesig, der Ehemann von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), wäre.
Prüfbericht vom September: massive Grenzüberschreitungen
Der vom Finanzministerium an die Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft (IAG) abgeordnete Schwesig schrieb in einem Prüfbericht als Innenrevisor im September von massiven Grenzwertüberschreitungen bei giftigen Schwermetallen vor allem in Müll aus Italien. Anschließend bat er um seine Versetzung.
Das Wirtschaftsministerium als Fachaufsichtsbehörde habe dem Beirat am 15. November seine Haltung zu den Vorgängen dargelegt, die Schwesig im September beanstandete. Dabei sei deutlich geworden, dass keine Grenzwerte überschritten wurden, sondern in den Verträgen vereinbarte Werte-Korridore. Das seien Durchschnittswerte für toxische Metalle im Abfall, der auf viele 1000 Lkw verteilt sei.
„Im Durchschnitt muss es stimmen“
Darunter seien Lkw mit höheren Konzentrationen und andere mit geringeren Konzentrationen von Schadstoffen. „Im Durchschnitt muss es stimmen“, sagte Adolphi. Einen Lkw mit Überkonzentration könne man auch nicht vor dem Tor stehen lassen. In der Regel werde der Müll auf die Deponie gebracht und im Nachgang werde die Freigabe vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (Lung) eingeholt. Dem Deponiebeirat gehören Vertreter des Landes, des Landkreises Nordwestmecklenburg, der anliegenden Gemeinden, der IAG, der Bürgerinitiativen und der Umweltorganisation BUND an.
In der „Prüfung des Prüfberichts“ Schwesigs durch das Lung und das Staatliche Amt für Umwelt und Landwirtschaft (StALU) Westmecklenburg im Auftrag des Wirtschaftsministeriums heißt es, die angelieferten Abfälle bewegten sich in dem Rahmen, der von Deponieverordnung abgedeckt werde.
Prüfverfahren der Staatsanwaltschaft Schwerin
Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat inzwischen aufgrund der Berichterstattung in den Medien ein sogenanntes Prüfverfahren eingeleitet. Damit solle geprüft werden, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten auf der Deponie vorliegen. Dann könnte ein Ermittlungsverfahren folgen. Zuvor hatte der Sender NDR1 Radio MV darüber berichtet. (dpa/stm)