Bis zum 6. Dezember 2016 muss Deutschland die CSR-Richtlinie der Europäischen Union (2014/95/EU) in nationales Recht umgesetzt haben. CSR steht für Corporate Social Responsibility. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz liegt dafür bereits vor. Künftig müssen viele Unternehmen über ihre Maßnahmen in punkto Nachhaltigkeit berichten, was sich vermutlich auch im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Transport- und Logistikbereich widerspiegeln wird. Wir möchten deshalb wissen:
Haben Verlader in Ausschreibungen von Ihnen schon einmal Angaben zu Ihren CSR-Aktivitäten gefordert?
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