Was tun gegen die gestiegenen Energiepreise? Seit Wochen ringt die EU in dieser Frage um eine Lösung. Bei einem weiteren Krisentreffen einigen sich die Energieminister endlich: Der Beschluss zwingt Energieunternehmen künftig dazu, einen Teil ihrer Krisengewinne an den Staat abzugeben. Deutschland hat schon geplant, wofür das Geld ausgegeben werden soll. Bei der konkreten Umsetzung dieser und anderer Entlastungsvorhaben sind allerdings noch Fragen offen.
Deckelung der Einnahmen bei 180 Euro pro Megawattstunde
Die EU-Staaten haben sich darauf verständigt, die Einnahmen der Produzenten von billigerem Strom zum Teil abzuschöpfen. Konkret sollen die Einnahmen der Firmen bis Ende Juni 2023 bei 180 Euro pro Megawattstunde gedeckelt werden - was darüber hinausgeht, soll an den Staat gehen. Im deutschen Großhandel waren zuletzt ungefähr 315 Euro fällig.
Allerdings wollen die EU-Staaten mehr Flexibilität als von der Kommission vorgeschlagen. So könnten die Staaten teils niedrigere oder höhere Einnahmengrenzen einführen als die 180 Euro, je nach Technologie und den jeweiligen Kosten. Es könnte anstelle einer einheitlichen Lösung also unterschiedliche Deckel für Produzenten von Strom etwa aus Sonne oder Braunkohle geben.
Krisenabgabe für fossile Energie-Unternehmen
Gas-, Kohle- und Ölkonzerne oder Raffinieren, die nicht von der Obergrenze betroffen wären, sollen über eine Krisenabgabe einen Teil ihrer Gewinne abgeben. Die Konzerne müssten ein Drittel jener Gewinne abführen, die den Durchschnittsgewinn der vergangenen vier Jahre um mehr als 20 Prozent übersteigen. Das soll entweder für dieses Jahr, kommendes Jahr oder beide gelten. Über diese Abgabe sollen ebenfalls Verbraucher und Unternehmen entlastet werden.
Deutschland: Gewinnabschöpfung für Strompreisbremse
Die Bundesregierung unterstützt die Gewinnabschöpfung und plant, damit eine „Strompreisbremse“ zu finanzieren. Dabei soll der Strompreis für einen sogenannten Basisverbrauch gedeckelt werden. Wer mehr verbraucht, muss den aktuellen Marktpreis zahlen. Details sind aber noch offen. Diese Maßnahme würde es zusätzlich zu den Maßnahmen aus dem bis zu 200 Milliarden Euro großen „Abwehrschirm“ zur Entlastung von Haushalten und Unternehmen geben, der am Donnerstag in Berlin verkündet wurde. Wie viel Geld durch die Gewinnabschöpfung generiert werden kann, war jedoch zunächst unklar. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte am Freitag jedenfalls, Deutschland werde die Maßnahmen schnell umsetzen.
„Bremse“ auch für Erdgas-Preise
Die „Gaspreisbremse“, die die Bundesregierung am Donnerstag beschlossen hat, ist ein weiterer wichtiger Bestandteil des „Abwehrschirms“ zur Entlastung von Haushalten und Unternehmen. Ähnlich wie bei der Strompreisbremse sollen auch bei Gas mindestens für einen Teil des Verbrauchs die Gaspreise auf ein Niveau gebracht werden, damit private Haushalte und Unternehmen nicht überfordert sind. Was das genau bedeutet, ist aber noch völlig offen. Eine Kommission soll bis Mitte Oktober Vorschläge machen. Der Bundesregierung ist wichtig, dass trotzdem ein Anreiz zum Gassparen bleibt.
Außerdem hat der Bundestag am Freitag beschlossen, dass der Steuersatz für Erdgas und Fernwärme wegen der Energiekrise ab Oktober vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird. Das soll bis Ende März 2024 gelten. Die Energiewirtschaft versprach, die Steuerentlastung an die Kunden weiterzugeben. Zwar sei der Beschluss sehr kurzfristig und die Fernwärme nachträglich aufgenommen worden. Fest stehe aber: „Die Mehrwertsteuersenkung wird 1:1 bei den Kundinnen und Kunden ankommen“, erklärte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.
In Brüssel einigten sich die Staaten außerdem darauf, schlicht weniger Strom zu verbrauchen. Vorgesehen ist, dass in Zeiten der besonders hohen Nachfragen fünf Prozent weniger verbraucht wird - das ist verpflichtend. Dann kostet Strom besonders viel, da teures Gas zur Produktion genutzt werden muss. Insgesamt sollten die Länder ihren Stromverbrauch um zehn Prozent senken. Wie sie das machen, steht ihnen offen. In Deutschland gibt es dafür noch keine konkreten Maßnahmen auf Bundesebene. (dpa/sn)