Die Betrugs-Mails werden von einer Absendeadresse mit der Länderkennung @RU und ohne Aktenzeichen gesendet. Das KBA weist darauf hin, dass diese E-Mails weder vom KBA noch einer anderen amtlichen Stelle stammen und auf keinen Fall Zahlungen geleistet werden sollen. Des Weiteren soll der Link in der Mail nicht geöffnet werden, da dieser möglicherweise eine Schadsoftware beinhalte.
KBA nicht zuständig für Ahndungen
Wie das KBA außerdem mitteilt, versendet das Amt selbst gar keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße, da es für die Ahndung von Verkehrsverstößen nicht zuständig ist.
Jedem Bußgeldverfahren ginge zudem eine Anhörung gemäß des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch die zuständigen Behörden (Straßenverkehrsämter etc.) voraus, das Beteiligten in einem Verfahren Gelegenheit gibt, sich zu dem betreffenden Vorfall zu äußern.