Rechnungsbetrug per E-Mail: Wie Unternehmen sich schützen können
Eine abgefangene, per Mail verschickte manipulierte Rechnung ließ das Geld statt an den Verkäufer an einen Hacker fließen. Muss der Käufer erneut zahlen?
Dass kriminelle Energie in Zeiten des elektronischen Mail-Verkehrs neue Züge annehmen kann, ist allseits bekannt. Eine beliebte Masche: Der Unternehmer sendet eine Rechnung per Mail an seinen Kunden. Der Rechnungsbetrüger oder sogenannte Man in the Middle fängt die-se ab und manipuliert die angegebene Kontonummer, bevor er die Mail an den eigentlichen Empfänger weiterleitet. Was bleibt, ist ein bereicherter Betrüger und die Frage als Rechnungssteller: "Wie komme ich nun an mein Geld?"
Wie risikoreich es ist, Rechnungen über den elektronischen Mail-Verkehr zu übermitteln, zeigt auch ein Fall, den das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) am 27. Juli 2023 verhandelt hat. Dabei ging es um einen Autohändler, der an einen anderen Unternehmer einen Gebrauchtwagen für 13.500 Euro verkaufte.
Die Rechnung leitete der Verkäufer an den Kunden per Mail weiter. Neben dieser Mail erhielt der Käufer…