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Zweifel an der Luftfrachtsicherheit

16.05.2014 13:34 Uhr
Zweifel an der Luftfrachtsicherheit
Wie genau wird in den Betrieben Luftfracht tatsächlich untersucht?
© Foto: Garbe

Nach gut einem Jahr mit behördlich zugelassenen Versendern in der Luftfracht mehren sich Zweifel an der Sicherheit des Systems.

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München. Seit 29. April 2013 müssen alle Luftfrachtsendungen einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden, es sei denn, sie stammen aus dem Lager eines behördlich zugelassenen Bekannten Versenders – rund 2400 gibt es in Deutschland davon. Der ganze Rest muss durch den Röntgenscanner oder aber geöffnet und geprüft werden. Dass nach dem Stichtag im vergangenen Jahr der große Stau an den Flughäfen ausgeblieben ist, hat jeden Beobachter erstaunt. Nun häufen sich die Hinweise aus der Branche, dass man es mit der Prüfqualität bei den Röntgendienstleistern nicht immer so ganz genau nimmt. So manches Packstück werde aus Zeitgründen einfach durchgewunken, auch wenn das Scannerbild nur Nebel zeigt.

Das System funktioniere nur, weil nicht richtig geröntgt werde, ist zu hören. Diese Einschätzung teilt auch Friedrich Christian Haas, Geschäftsführer von Ake Skabe, einer Unternehmensberatung für globales Risiko- und Krisenmanagement: „Die Rückmeldung, die wir aus dem Markt etwa zum Thema Bekannter Versender bekommen haben, ist, dass es noch recht gut läuft. Aber nur deshalb, weil die Regelungen nicht knallhart durchgezogen werden. Wenn das irgendwann so durchgedrückt und kontrolliert wird, wie eigentlich vorgesehen, dann wird es massive Probleme in der Praxis geben“, glaubt Haas.

Wie effektiv ist die Kontrolle der Kontrolleure?

Mancher Insider fragt sich, ob denn tatsächlich alle Waren kontrolliert werden, die kontrolliert werden sollten. Es scheint in der Praxis durchaus nicht selten vorzukommen, bestätigt uns ein Branchenexperte, dass Waren als sicher gekennzeichnet werden, die jedoch letztlich nicht kontrolliert wurden.

Ein Problem scheint die Kontrolle der Kontrolleure durch die Aufsichtsbehörde zu sein. Zuständig für die regelmäßige Überwachung der Sicherheitskontrollen bei Reglementierten Beauftragten ist das Luftfahrtbundesamt. Doch das kämpft in der zuständigen „Abteilung S“ immer noch mit Personalmangel. Immerhin konnte der Personalstamm in der zuständigen Abteilung von 94 Mitarbeitern zum Jahresende 2011 auf mittlerweile 158 gesteigert werden (Stand Ende 2013). Immer noch zu wenige, um die zahlreichen Aufgaben der Behörde wahrzunehmen, glauben Brancheninsider. Das LBA selbst klagt im Jahresbericht der Behörde, dass die Rekrutierung von Personal erheblich ins Stocken geraten ist. Der Grund: Sogenanntes Überhangpersonal des Bundes, also überzählige Mitarbeiter aus den Reihen der Bundeswehr oder den Postnachfolgeunternehmen sowie der Bahn, ist weitgehend abgeschöpft. Im Jahr 2013 wurden laut LBA 1644 Qualitätskontrollen bei Reglementierten Beauftragten und 1116 bei Bekannten Versendern durchgeführt.

Röntgenbilder werden gelöscht

Auch rechtliche Strickfehler erschweren die Kontrollpraxis der Behörde: Unternehmen können alte Röntgenbilder einfach löschen und das ist noch nicht einmal verboten. „In den Vorschriften ist nirgends geregelt, dass alte Röntgenbilder nicht gelöscht werden dürfen“, bestätigt Annette Wiedemann, Leiterin der Dekra Aviation.

Die lückenlose Überwachung der Röntgenpraxis sei den LBA-Kontrolleuren bei ihren Besuchen in den Unternehmen rückwirkend deshalb gar nicht lückenlos möglich. Die Behörde selbst zeigt sich zufrieden mit der Situation: „Bestandteile der Luftsicherheitsanforderungen werden sehr gut in Eigenverantwortung der Unternehmen erbracht“, heißt es auf Anfrage in einer schriftlichen Antwort des LBA. Die Zusammenarbeit mit den Unternehmen vor Ort sei „sehr konstruktiv“. (diwi)

 

Ein ausführlicher Beitrag zum Thema Terrorgefahren in der Lieferkette erscheint in Ausgabe 20 der VerkehrsRundschau am 16. Mai 2014. Abonnenten können den Beitrag auch als E-Paper lesen.

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KOMMENTARE


Holger Manthey

16.05.2014 - 14:36 Uhr

Meiner Meinung nach sollte versucht werden, die Einführung der bekannten Versender weiter zu fördern. Eine wirkliche Sicherheit bietet nur das Verhindern des Einbringens einer Manipulation. Selbst bei korrekt durchgeführten Kontrollen kann nicht gewährleistet werden, dass eine USBV, welche 200 Gramm wiegt, gesehen wird. Hier stelle ich mir eine Palette mit Viedeorekordern vor, welche keinen Schwarzalarm auslöst. Das Erkennen einer Manipulation eines Videorekorders kann nicht erfolgen. Möchten wir ernsthaft einen sicheren Luftraum schaffen, kann dies nur bedeuten, dass alle beteiligten in ihrer Supply Chain an dieser Sicherheit mitarbeiten. Da dieses Verständnis in der Industrie noch nicht einheitlich herscht, tendiere ich dazu, durch schärfere Umsetzung der VO (EU) 185/2010 in Deutschland, ein neues Bewusstsein zu schaffen.


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