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Zuständigkeit für Nord-Ostsee-Kanal neu geregelt

23.03.2021 08:52 Uhr
Nord-Ostsee-Kanal
Die 100 Kilometer langn Wasserstraße verläuft zwischen Kiel und Brunsbüttel
© Foto: Martin Elsen/euroluftbild.de/dpa/picture-alliance

Verantwortlich für die Schifffahrtsbelange, die Schleusen und ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt NOK. Die Aus- und Neubauprojekte übernimmt das Wasserstraßen-Neubauamt NOK.

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Büdelsdorf. Zwei neue Ämter lenken jetzt die Geschicke am Nord-Ostsee-Kanal (NOK): Verantwortlich für die Schifffahrtsbelange, die Schleusen und Brücken an der knapp 100 Kilometer langen Wasserstraße zwischen Kiel und Brunsbüttel ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt NOK. Die Zuständigkeit für die Aus- und Neubauprojekte übernimmt als jetzt eigenständige Dienststelle das Wasserstraßen-Neubauamt NOK. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister, Enak Ferlemann, eröffnete die Ämter am Montag gemeinsam mit dem Präsidenten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Hans-Heinrich Witte. 

Nunmehr seien die Kompetenzen für die Schifffahrt einschließlich der Anlagen und das Know-how für die Investitionsprojekte jeweils gebündelt. „So kann flexibler und schneller agiert werden“, sagte Ferlemann. Das neue Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt NOK geht aus bisher zwei Ämtern in Kiel-Holtenau und Brunsbüttel hervor. Beide Standorte bleiben erhalten. Bundesweit werden 39 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter zu 17 neuen Ämtern zusammengeführt.  (dpa)

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