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Zuständigkeit für Anzeige gegen Hahn-Käufer soll rasch geklärt sein

11.07.2016 13:57 Uhr
Zuständigkeit für Anzeige gegen Hahn-Käufer soll rasch geklärt sein
Der Verkauf des Flughafens Hahn an einen chinesischen Investor ist geplatzt
© Foto: Flughafen Frankfurt-Hahn/Thomas Frey

Die Regierung in Rhienland-Pfalz wirft dem chinesischen Investor Shanghai Yiqian Trading (SYT) Fälschung eines Liquiditätsnachweises und arglistige Täuschung vor.

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Mainz. Nach dem geplatzten Verkauf des Flughafens Hahn will die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz rasch klären, wer für die Strafanzeige gegen den chinesischen Käufer zuständig ist. „Ich gehe von wenigen Tagen aus”, sagte Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer der Deutschen Presse-Agentur. Denkbar sei auch, dass sich die Generalstaatsanwaltschaft selbst um die am Montag eingegangene Strafanzeige des rheinland-pfälzischen Innenministeriums kümmere. Zuvor würden die dazugehörigen Unterlagen gründlich geprüft.

Die Regierung wirft dem chinesischen Investor Shanghai Yiqian Trading (SYT) Fälschung eines Liquiditätsnachweises und arglistige Täuschung vor. Den Vertrag ficht sie an und erklärt hilfsweise den Rücktritt davon. Zugleich verhandelt sie wieder mit zwei unterlegenen Bietern.

Brauer sagte mit Blick auf den SYT-Sitz in Shanghai bei einem entsprechenden Prüfergebnis der Strafanzeige: „Denkbar wäre ein Rechtshilfeverfahren.” Ermittlungen in China dürften schwieriger werden als nur in Deutschland. Zur voraussichtlichen Dauer lässt sich laut dem Juristen noch nichts sagen: „Das wäre reine Spekulation.”

In dieser Woche muss sich Regierungschefin Malu Dreyer (SPD) wegen des gescheiterten Hahn-Deals im Landtag einem Misstrauensantrag der CDU stellen. Der bislang staatliche Flughafen ist hoch defizitär. (dpa)

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