Zahlungsaufschub in der Corona-Krise
Unternehmen, die wegen der aktuellen Situation in finanziellen Schwierigkeiten sind, können Steuerabgaben, Sozialversicherungsbeiträge und Kreditzahlungen vorübergehen stunden.
Transport- und Logistikunternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in finanziellen Schwierigkeiten sind und die Notlage nachweisen können, haben aktuell die Chance, einige Zahlungen zeitweise aufzuschieben.
Steuererleichterungen bis Jahresende
Wer etwa wegen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten kann, darf diese befristet und grundsätzlich zinsfrei stunden lassen. Den Antrag auf Zahlungsaufschub kann er bis zum 31. Dezember 2020 schriftlich bei seinem Finanzamt stellen - per E-Mail oder Formular, falls dafür eines verfügbar ist. An die Bewilligung der Stundung sind keine strengen Anforderungen gebunden. Unternehmen müssen darlegen, dass sie unmittelbar und erheblich betroffen sind. Den genauen Wert entstandener Schäden müssen sie nicht belegen.
Diese Maßnahme betrifft die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die…