Berlin. Über den tatsächlichen Schulungsbedarf bei Berufskraftfahrern im Güterverkehr zur Erfüllung der Weiterbildungsvorgaben aus dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) gibt es keine belastbaren Zahlen. Das wurde bei der letzten Sitzung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe BKF innerhalb des Verkehrssicherheitsverbandes Moving deutlich. Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) über den Stand der Eintragungen der Schlüsselnummer 95 in den Führerscheine, sind nach Einschätzung von Volker Uflacker, Referent der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld, nicht aussagekräftig.
So melden die Verkehrsbehörden der Länder, in deren Zuständigkeit der Vollzug des BKrFQG liegt, die Eintragung der Schlüsselnummer für die unterschiedlichen Führerscheinklassen nicht einheitlich. So komme es zu Doppelungen und Ungenauigkeiten in der zentralen Statistik.
Nach einem Hochrechnungsmodell des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes DSLV anhand der ausgegebenen Kontrollgerätekarten müssten zwischen 2009 und 2014 etwa 870.290 Fahrer die Weiterbildung absolvieren. Die Zahl inaktiver Karten und Karten, die im Personenverkehr genutzt werden, wurde auf Schätzbasis in der Rechnung berücksichtigt. Allerdings ist nicht bekannt, wie viele Fahrer die Weiterbildung bereits absolviert haben. Die Mitglieder der Ad-hoc-Arbeitsgruppe BKF fordern daher unter anderem die Einrichtung einer zentralen Meldestelle nach dem Vorbild der Niederlande. (diwi)