Ein Wutanfall im Verkehr mit einem Fußtritt gegen die Fahrertür des Kontrahenten kann teuer werden. Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte jetzt einen Autofahrer zur Zahlung von 1326 Euro Schadenersatz. Der Mann war mit einem anderen Verkehrsteilnehmer nach einer Kollision an einer Ampel in Streit geraten und hatte während der Auseinandersetzung mit dem Fuß gegen die Fahrertür getreten und eine Delle verursacht. Das Gericht sprach dem Geschädigten nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch noch einen durch die Beschädigung eingetretenen Minderwert des Autos zu. Bei einem Weiterverkauf müsse der Autobesitzer diesen Schadensfall seinem Nachfolger mitteilen, so das Gericht. Dadurch verliere der Wagen an Wert. (dpa/aru) Amtsgericht Frankfurt Az.: 31 C 928/05-83
Wutanfall mit Fußtritt gegen Autotür kann teuer werden
Wer aus Wut gegen die Fahrertür tritt, muss für Reparaturkosten und Minderwert des KFZ aufkommen.