Berlin. Das geplante Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich, zu dem die Bundesregierung diese Woche einen entsprechenden Entwurf auf den Weg bracht hat, stößt auf überwiegend positive Reaktionen. Künftig sollen Bauträger mit den Vorbereitungen für Maßnahmen oder Teilmaßnahmen zum Ausbau oder Neubau von Straßen und Schienenwegen unter bestimmten Umständen schon beginnen dürfen, bevor das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist.
Wirtschaftsverbände begrüßen Gesetzesentwurf
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) wertete das Gesetzesvorhaben als richtiges Signal. „Richtig ist auch, dass bei bestimmten Bauvorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, statt eines langwierigen Planfeststellungsbeschlusses künftig eine schnellere Genehmigung ermöglicht werden soll“, sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Der Gesetzentwurf lasse aber leider bei Ersatzneubauten Weitsicht vermissen. „Denn sie werden im Straßenbau meistens nicht an exakt der gleichen Stelle errichtet. Zumindest für den Brückenbau müsste der Gesetzentwurf in diesem Sinne nachgebessert werden.“
Neben dem ZDB sind weitete Wirtschaftsvertreter sind froh, dass sich etwas tut: Carsten Taucke, Vorsitzender des Verkehrsausschusses beim Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen (BGA), hält die Verabschiedung des Gesetzes für längst überfällig. „In Deutschland dauert im europäischen Vergleich die Genehmigung eines Bauvorhabens besonders lange. Nur mit einem praxisgerechten Planungsrecht und einer tatsächlich zügig umgesetzten Konzeption und Durchführung kann die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gesichert werden.“
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sprach in einer ersten Stellungnahme zwar von einem „gewichtigen ersten Schritt.“ Um Infrastrukturprojekte schneller voranzubringen, müsse aber an einigen Stellen aber nachgebessert werden. Zudem würden Personalengpässe bei Behörden und Gerichten dem beschleunigten Bau auch bei gesetzlichen Änderungen weiter entgegenstehen.
Umweltschützer äußern sich besorgt
Kritik kam hingegen von Umweltschützern: Es sei nicht hinnehmbar, dass eine Verkürzung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zulasten der Umwelt gehe, sagte Nabu-Verkehrsexperte Jens Hilgenberg. Mit den geplanten Einschränkungen des Umweltrechts und den damit zu erwartenden Klagen dagegen würden Verfahren dazu verzögert statt sie zu beschleunigen, teilten die deutschen Umweltverbände BUND, DUH und NABU sowie der Umweltdachverband DNR gemeinsam mit. Sie sprachen sich dafür aus, Umwelt- und Klimabelange bei Verkehrsprojekten von Beginn an zu berücksichtigen, sowie dafür, Bürger und Organisationen frühzeitig und umfassend an dem Prozess zu beteiligen.
Ähnlich argumentierte Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion. „Die Planungen von Verkehrsprojekten werden mit dem vorgelegten Gesetzentwurf kaum beschleunigt, dafür aber Rechtsschutz- und Beteiligungsstandards abgebaut“, betonte er. Klagen gegen Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan sollen künftig einzig beim Bundesverwaltungsgericht möglich sein. Das werde aus Sicht von Kühn aber ohne zusätzliches Personal die Verfahrensdauer nicht verkürzen, sondern verlängern. „Was Planungen wirklich beschleunigt, sind gut ausgestattete Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie Gerichte.“ (ag)