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Vertragsrecht: „Logistik AGB“ kommen Anfang 2006

25.11.2005 08:58 Uhr

Die neuen Geschäftsbedingungen für logistische Zusatzleistungen – kurz „Logistik AGB“ nehmen Gestalt an. Anfang kommenden Jahres sollen sie der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

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Hamburg. Mit den Logistik AGB sollen Logistikoutsourcing-Projekte einen einheitlichen rechtlichen Rahmen bekommen. Denn viele Logistikleistungen, die über das reine Transportieren und Lagern hinausgehen, werden von den viel genutzten Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) nicht ausreichend geregelt. „Dies führt zu vertraglichen Risiken auf beiden Seiten“, sagt Professor Thomas Wieske vom Institut für Logistikrecht und Riskmanagement an der Hochschule Bremerhaven. Der Logistikrechtexperte hat die neuen Logistik AGB in einem Arbeitskreis zusammen mit Vertretern der verladenen Wirtschaft sowie des Speditions- und Versicherungswesens erarbeitet. Die Logistik AGB sind dabei als eigenständiges Zusatzmodul für die ADSp konzipiert und sollen 22 Ziffern umfassen. Sie regeln unter anderem die Rechte und Pflichten von Auftragnehmern und Auftraggebern von Logistikleistungen. Dazu gehören zum Beispiel eine gegenseitige Informationspflicht oder eine Kontrollpflicht des Auftragnehmers. Festgeschrieben sind viele Punkte aus dem täglichen Logistikgeschäft wie ungewollter Betriebsübergang, Geheimhaltung oder elektronischer Datenaustausch. Zu den sehr praxisnahen Dingen zählt auch ein Sonderkündigungsrecht. Dies erlauben die Logistik AGB, wenn eine Vertragpartei mindestens zweimal seine Pflichten deutlich verletzt hat. Gleichzeitig bleiben aber beide Parteien in der Pflicht, das operative Geschäft weiterhin ordnungsgemäß abzuwickeln, bis ein neuer Logistikpartner gefunden ist. Kern der Logistik ABG sind die Haftungsregeln. Hier sind für Vermögens- und Sachschäden jeweils Haftungsobergrenze vorgesehen. Dieser Betrag wurde von der Arbeitsgruppe noch nicht endgültig festgelegt. In den Logistik AGB niedergeschrieben ist auch eine Haftungsfreistellung für den Auftragnehmer für produktbezogene Schäden wie Produkthaftung oder die Verletzung von Urheberrechten. Die Logistik AGB sind derzeit ein Vorschlag der Arbeitsgruppe um Professor Wieske. Eine Abstimmung mit den unterschiedlichen Wirtschaftsverbänden steht noch aus.

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