Berlin. Die Vernunft hat am Ende gesiegt: Die Branchenverbände aus Transport-, Spedition und Logistik und die Verlader-Verbände aus Industrie und Handel haben den Durchbruch geschafft und eine tragfähige Einigung für eine Neufassung der ADSp 2017 erzielt. Damit gibt es wieder gemeinsam erarbeitete Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von beiden Seiten zur Anwendung empfohlen wurden.
Dies teilten heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Wirtschaftsverkehr, Verkehr und Logistik (BWVL), der Deutscher Speditions- und Logistikverband (DSLV) und der Handelsverband Deutschland (HDE) mit.
Die Verhandlungen zu den neuen ADSp waren ursprünglich im Herbst 2015 gescheitert. Als Folge hatte die verladende Wirtschaft unter der Ägide von BGA, BWVL, HDE und BDI mit den Deutschen Transport- und Lagerbedingungen (DTLB) eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen präsentiert. Diese hatten aber Branchenkennern zufolge bislang nur wenig Anwendung in der Praxis gefunden. Unter Moderation des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) haben die Verbände nun gemeinsam eine tragfähige Einigung für eine Neufassung der ADSp 2017 erzielt.
Rechtsanwalt Hubert Valder, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des DSLV, begrüßt die nun erfolgte Einigung: „Diese Einigung ist ein ganz wichtiges Signal”, betont er. Begrüßenswert sei, dass man sich mit den neuen ADSp 2017 nun auf folgende Punkte verständigen könnte: So hatten die DTLB gefordert, dass Spediteure für jeden einzelnen Transport das sogenannte ADSp-Deckblatt ausfüllen müssen. Dieser Punkt entfalle zum Beispiel mit der neuen ADSp 2017. Auch die neuen Informationspflichten, die die DTLB einführen wollten, seien mit den neuen ADSp 2017 hinfällig.
„Der Erfolg wurde letztlich dadurch möglich, dass die ADSp 2017 nicht in großer Runde erarbeitet worden sind, sondern in fachspezifischer kleinerer Runde. Zu nennen sind hier BWVL-Geschäftsführer Detlef Neufang und der stellvertretende DSLV-Hauptgeschäftsführer Hubert Valder –natürlich stets in Abstimmung mit allen anderen Beteiligten,“ betont Christian Labrot, Hauptgeschäftsführer BWVL und IRU-Präsident. Auf die Frage, in welchen Punkten die Verlader und in welchen die Dienstleister Zugeständnisse machen mussten, sagt er: „Verhandlungen sind immer ein Geben und ein Nehmen. Letztlich hat jeder etwas von seinen ursprünglichen Forderungen aufgegeben.“
„Ein guter Kompromiss”
„Die ADSp 2017 sind ein guter Kompromiss, der Auftraggeber ebenso wie Spediteure und Transportunternehmen zufriedenstellt“, urteilt Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer des BGL. Besonders hervorzuheben seien das durchgängige Haftungskonzept, die Aufnahme der Rampen- und Palettenproblematik sowie die insgesamt angemessene Haftungsregelung für Transportlogistikketten. Diese Vorzüge der VBGL seien so gesehen in einem ausgewogenen Bedingungswerk aufgegangen.
Für Sue Ann Becker. Rechtsanwältin bei der AMÖ, ist es vor allem positiv, dass es durch die gemeinsame Empfehlung der ADSp 2017 nicht mehr zu Überschneidungen bei der parallelen Verwendung der AMÖ-AGB komme. Durch die Vereinheitlichung der Bedingungen in der gesamten Leistungskette sei Vieles schon vereinbart, was bisher als Vertragsinhalt verhandelt werden musste.
Lob kommt auch aus der Verssicherungsbranche: „Die Einigung aller ist ein Gewinn für alle, weil damit für die gesamte deutsche Wirtschaft wieder eine neue Basis der Zusammenarbeit gefunden wurde. Gerade angesichts der Globalisierung ist das ganz wesentlich“, lobt etwa Axel Salzmann, Leiter Kompetenzzentrum für das Straßenverkehrsgewerbe und Logistik, R+V Allgemeine Versicherung AG, Kravag-Logistic Versicherungs-AG. Zudem sichert Salzmann zu: „Der Deckungsschutz für alle gängigen Verkehrshaftungspolicen ist auch mit den ADSp 2017 für die Firmen gesichert.“ Allerdings habe sich nun, räumt er ein, das Risiko des Spediteurs aus Versicherer-Sicht erhöht. Daher müssten sich die Betriebe, auch angesichts der Schadensentwickung in 2016, auf Prämienanpassungen in 2017 einstellen. (eh)
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