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Verkehrsplanungen: Umwelthilfe gegen Einschränkungen für Verbände

09.03.2020 13:54 Uhr
Baustelle, Brücke, A72
Mit einem Investitionspaket und vereinfachten Verfahren bei der Planung von Verkehrsprojekten will die Regierung die Weichen für die Zukunft stellen
© Foto: Jan Woitas/dpa/picture-alliance

Die DUH wendet sich gegen Einschränkungen von Beteiligungsrechten für Bürger und Verbände, wie sie Union und SPD zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich planen.

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Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe hält eine beschleunigte Planung von Infrastrukturvorhaben für notwendig – wendet sich aber gegen Einschränkungen von Beteiligungsrechten für Bürger und Verbände, wie sie Union und SPD planen. Das sagte Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner am Montag der „Deutschen Presse-Agentur“. Hintergrund ist ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrs- und Digitalbereich, auf den sich beide Parteien jetzt verständigt haben.

Die Spitzen der schwarz-roten Koalition wollen Änderungen im Artenschutzrecht und bei den Vorschriften zur Umweltverträglichkeit von Infrastrukturmaßnahmen prüfen. Das geht aus den Eckpunkten zur Planungsbeschleunigung hervor, auf die sich der Koalitionsausschuss am frühen Montagmorgen geeinigt hat. Mit einem Investitionspaket will die Regierung zudem Weichen für die Zukunft stellen. Darüber hinaus heißt es, die Einführung einer „rechtssicheren materiellen Präklusionswirkung“ für die Bereiche Schiene, Straße und Wasserstraße könne eine Beschleunigung von Genehmigungs- und Gerichtsverfahren bewirken.

Umwelthilfe sieht Rechtsverstoß

Eine Wiedereinführung der sogenannten materiellen Präklusion wäre klar europarechtswidrig, sagte Müller-Kraenner. Dies bedeute, dass Bürger und Verbände ihre rechtlichen Einwände nur noch zu Beginn eines Planungsverfahrens vorbringen dürften und nicht mehr im Laufe des Verfahrens. Verstöße gegen Naturschutzrecht würden aber oft erst im Laufe eines Planungsverfahrens bekannt werden.

Müller-Kraenner sagte, die Umwelthilfe halte eine einheitliche Anwendung des Artenschutzrechtes „auf hohem Niveau“ für sinnvoll. „So können beispielsweise die Interessen des Naturschutzes mit dem notwendigen Ausbau der Windenergie in Einklang gebracht werden.“ Auch eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sei sinnvoll.

Eine wichtige Ursache für Planungsverzögerungen sei zudem die durch den Sparkurs der vergangenen Jahre bedingte mangelhafte personelle Ausstattung der zuständigen Behörden, vor allem auf Landes- und auf kommunaler Ebene: „Hier können Neueinstellungen und Verbesserungen bei der digitalen Ausstattung Abhilfe schaffen.“ (dpa/ag)

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