Berlin. Das Bundesverkehrsministerium hat ein erstes Konzept zur Bundesfernstraßengesellschaft erarbeitet. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsministerium, Enak Ferleman, beschreibt in einem siebenseitigen Bericht zum Thema „Reform der Auftragsverwaltung im Bereich der Bundesfernstraßen“, wie die Autobahn-Gesellschaft aussehen soll. Das Papier, das der VerkehrsRundschau vorliegt, enthält erste Eckpunkte für ein Konzept, das die Bundesregierung derzeit erarbeitet.
Demnach soll eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes mit Fokus auf den Bundesautobahnen gegründet werden. Die Bundesregierung prüfe die Errichtung einer Gesellschaft in der Form eine GmbH mit Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und einem paritätisch besetzten Aufsichtsrat, heißt es in dem Papier. Um mehrjährige Planungssicherheit zu erreichen, soll die Gesellschaft unabhängig von Haushaltsplanungen sein. Hierfür sieht das Ministerium vor, dass sie sich durch Mauteinahmen finanziert, gegebenenfalls sollen aber auch andere Mittel zufließen. Außerdem darf die Gesellschaft selbst Kredite aufnehmen, also Schulden machen. Auch das Geld privater Investoren soll die Bundesfernstraßengesellschaft für Infrastrukturmaßnahmen nutzen können. Die Bundesfernstraßen sowie die Bundesfernstraßengesellschaft sollen laut dem Bericht weiterhin dem Bund gehören. Dementsprechend soll das Parlament über Einflussmöglichkeiten verfügen.
VIFG-Beteiligung wird lediglich geprüft
In dem Bericht ist außerdem die Rede davon, dass eine Beteiligung der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft (VIFG) lediglich geprüft werden soll. Bisher ist man davon ausgegangen, dass die VIFG in die Bundesfernstraßengesellschaft übergeht und neben der Verwaltung der Lkw-Maut auch die im Bundeshaushalt veranschlagten Mittel für Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen verwalten und verteilen soll.
Ziel der Reform ist es, das Durcheinander der Kompetenzen zwischen Bund und Länderauftragsverwaltung zu beenden. Denn das System, bei der die Länder die Bundesfernstraßen zwar verwalten, der Bund aber die Mittel verteilt, ist nach Expertenmeinung ineffizient. Die Reform erfordert jedoch eine Änderung des Grundgesetztes, die eine mehrheitliche Zustimmung der Länder voraussetzt. Die sind von der Idee, die Kompetenzen abzugeben jedoch nur mäßig begeistert. Laut dem Papier soll die Gesetzänderung aber noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.
Weiterer Zeitplan
In der nächsten Legislaturperiode will das BMVI dann im Rahmen einer mehrjährigen Übergangsphase die notwendigen Vorarbeiten leisten, um „schnellstmöglich die Arbeitsfähigkeit der Gesellschaft herzustellen“, schreibt Ferlemann in dem Papier. Nach Abschluss dieser Übergangsphase soll die Infrastrukturgesellschaft dann für Aufgaben und Ausgaben im Bereich der Bundesautobahnen zuständig sein. Ein konkreter Termin wird noch nicht genannt. (ks)