Goslar. Mit Empfehlungen an den Gesetzgeber ging am Freitag der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar zu Ende. Die Experten haben in den vergangenen Tagen unter anderem über den Nutzen höherer Bußgelder für die Verkehrssicherheit und eine neue Fassung des Unfallflucht-Paragrafen im Strafgesetzbuch beraten.
In ihrer abschließenden Empfehlung einigten sich die Verkehrsexperten darauf, dass Unfallflucht auch bei Blechschäden grundsätzlich strafbar bleiben soll. Der Verkehrsgerichtstag sprach sich am Freitag allerdings dafür aus, ein zusätzliches Fahrverbot nur noch zu verhängen, wenn Personenschaden oder Sachschaden ab 10.000 Euro entstanden ist.
Der Gesetzgeber solle zudem die Vorschriften zur „tätigen Reue“ reformieren, forderte der Kongress in Goslar. Demnach sollte eine Strafmilderung oder das „Absehen von Strafe“ nicht nur möglich sein, wenn sich jemand nachträglich bei Parkremplern meldet, sondern auch nach Unfällen im fließenden Verkehr. Zudem solle der Gesetzgeber präzisieren, wie lange man am Unfallort warten muss, wenn man einen Schaden telefonisch gemeldet hat.
Effektivere Verkehrsüberwachung gefordert
Rasern und Dränglern sollen hingegen künftig höhere Bußgelder und schneller Fahrverbote drohen. Grundsätzlich sollten gefährliche Verkehrsdelikte wie Überhol-, Tempo- und Abstandsverstöße härter geahndet werden, verlangten die Experten. Eine pauschale Erhöhung aller Bußgeldsätze lehnten sie dagegen ab. Wichtig sei eine effektivere Verkehrsüberwachung, vor allem an gefährlichen Abschnitten und Unfallschwerpunkten. Dabei sollten die Bundesländer einheitlich vorgehen. Die Kontrollen sollten so angelegt sein, dass Verkehrsteilnehmer nicht den Eindruck gewinnen, sie sollten abgezockt werden.
Am Verkehrsgerichtstag nahmen mehr als 1800 Verkehrsexperten aus Justiz, Ministerien und Behörden sowie aus Unternehmen, Verkehrsclubs und Verbänden teil. Zu den weiteren Themen zählten Cannabis am Steuer, rechtliche Fragen des automatisierten Fahrens und überhöhte Gebühren, die deutsche Autofahrer nach kleineren Verkehrsverstößen im Ausland an private Inkassobüros zahlen sollen.
Mehr zu den Themen und Empfehlungen des 56. Verkehrsgerichtstags lesen Sie in der nächsten VerkehrsRundschau-Ausgabe 5/2018. (dpa/jt)