Paris. Die Pariser Börsenaufsicht Autorité des marchés financiers (AMF) ermittelt im Zusammenhang mit der Anfang 2008 vollzogenen Fusion zwischen der Staatsbahn SNCF und der Geodis-Gruppe wegen eines eventuell dabei erfolgten Insider-Delikts. Dies erkläre, warum die betreffenden Börsennotierungen wenige Tage vor der Fusion nach oben geschossen seien, heißt es in Berichten der Zeitungen „Les Echos“ und „Le Figaro“.
Wie die Presse berichtet, soll sich der Verdacht gegen den früheren Verantwortlichen des Börsensaals der Bank Crédit Libanais richten. Er könnte mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Millionen Euro belegt werden. Joseph Raad soll kurz vor dem Zusammenschluss 8 Millionen Euro auf Geodis und als CFD („contract for difference“) bezeichnete Derivate gesetzt und dadurch in weniger als 3 Wochen einen Mehr-Gewinn von 6 Millionen erzielt haben. Bis dahin sei Raab jedoch nur bekannt gewesen als jemand, der sich vorzugsweise für Unternehmen mit hoher Kapitalisierung und andere Sektoren wie die Finanz-, Energie- oder Rohstoffwirtschaft interessiert habe.
Die Beteiligungssparte der Staatsbahn, SNCF Participations, hielt seinerzeit schon 42 Prozent vom Kapital der Geodis-Gruppe. Den Wink, dass sie ein öffentliches Übernahmeangebot (OPA) für die verbleibenden 58 Prozent plane, habe Raab dessen Vetter Charles Rosier gegeben, ein ehemaliger „Senior Banker“ bei der Schweizer Bank UBS und als solcher mit den Schulden von Großunternehmen betraut. Beide hätten zur selben Zeit auch im Libanon bei Grundstücksgeschäften zusammengearbeitet und dabei laut AMF eine Million Euro an Mehr-Gewinn eingestrichen.
Joseph Raad verteidigt seine Aktion im Falle SNCF/Geodis mit dem Argument, er habe diese erst gestartet, als die Fusionsabsicht der Bahn hinreichend präzise gewesen sei. Er wies zudem ein von seinem Makler unterzeichnetes Papier über entsprechende Kaufempfehlungen vor. Der Makler selbst sei damals nicht aktiv geworden, weil er den Preis für zu niedrig gehalten habe. Charles Rosier seinerseits sagt, die Insider-Information nicht gekannt, weil die fragliche Mail nicht gelesen zu haben. Die AMF-Kommission zur Verfolgung von Börsenvergehen will in einigen Wochen über den Fall entscheiden. (jb)