Frankfurt am Main. Gegen die Diskriminierung ausländischer Transportunternehmen bneim grenzüberschreitenden Abfalltransporten haben sich Transportverbände bei der EU-Kommission beschwert. Die Beschwerde wurde vorgetragen vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), vom Dachverband International Road Transport Union (IRU), der Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ), dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (Astag), der Fédération Royale Belge des transporteurs et des prestataires de services logistiques (Febetra), dem Verband für den dänischen Straßengüterverkehr (ITD) sowie der Transport en Logistiek Nederland (TLN). Nachdem eine kurzfristig erfolgte diplomatische Intervention beim Umweltministerium in Rom am 2. Oktober 2013 zu keiner Abhilfe führte, entschlossen sich die führenden Verbände der europäischen Transportwirtschaft zu einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission, teilte der BGL am Dienstag mit.
Seit 1. Oktober werden ausländische Lastwagen in Italien nicht mehr mit Gefahrgut-Abfällen beladen. Fahrer und Fahrzeuge mussten unverrichteter Dinge wieder an ihren Heimatstandort zurückkehren, heißt es in einer Pressemitteilung des BGL. Das italienische Umweltministerium hatte ohne Ankündigung angeordnet, dass zum 1. Oktober 2013 alle LKW, die gefährliche Abfälle auf italienischem Hoheitsgebiet befördern, beim italienischen System „Sistri“ registriert und mit einem Telematiksystem ausgestattet sein müssen. Die Information ist auf der Homepage von Sistri (www.sistri.it) veröffentlicht.
Italienische Verlader gefährlicher Abfälle waren durch diese Information offenbar so verunsichert, dass überhaupt keine ausländischen LKW mehr beladen wurden. Ausländische Abfallbeförderer wurden zudem unter Hinweis auf das „Rundschreiben“ des Umweltministeriums seitens der Verlader zur Registrierung in Sistri gedrängt.
Vorgaben von Sistri
Das Abfallkontrollsystem Sistri (sistema per il controllo della tracciabilità dei rifiuti) erfordert zunächst eine umfangreiche Registrierung bei der zuständigen italienischen Behörde. Ebenso muss jeder zum Einsatz kommende LKW mit einem GPS-basierten Telematiksystem zur Ladungsverfolgung ausgestattet werden.
Diskriminierung ausländischer Transportunternehmen
Das Problem aus Sicht der Verbände: Nicht-italienische Beförderer können sich gar nicht registrieren lassen da sie in der Regel keine Niederlassung in Italien haben und nicht über die zur Registrierung notwendigen italienischen Steuernummer („codice fiscale“) verfügen.
Die Verbände der Transportwirtschaft sehen hierin eine Diskriminierung ausländischer Befördere und einen Verstoß gegen die Regelungen der Niederlassungsfreiheit (Verordnung (EG) 1071/2009) wie auch gegen grundlegende Regelungen zum Marktzugang (Verordnung (EG) 1072/2009).
Seit 2009 wird in Italien versucht, Sistri einzuführen. Immer wieder gab es Aufschub. Der Grund: das elektronische System, das von dem Staatsbetrieb Finmeccanica entwickelt wurde, hat nie richtig funktioniert. Trotzdem waren viele Transportunternehmer gezwungen sich in das Sistri-Register einzutragen, dafür Beiträge zu zahlen und die entsprechende Blackbox anzuschaffen. Der Verband Conftrasporto schätzt, dass die Unternehmer mit insgesamt 70 Millionen Euro in Vorlage getreten sind, ohne dass das System funktioniert hat. 2012 wurde das gesamte System ausgesetzt. Ab 1. Oktober müssen sich alle Transportunternehmen, die für Dritte gefährliche Abfälle transportieren, in das Register eintragen. (diwi)