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VDV unterstützt Fahrverbot für laute Güterzüge

18.11.2016 09:51 Uhr
VDV unterstützt Fahrverbot für laute Güterzüge
Um den Schienenlärm zu reduzieren, kann sich VDV-Geschäftsführer Henke eine Spreizung der Trassenpreise vorstellen
© Foto: VDV

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sieht in der Umrüstung der Güterzüge einen notwendigen Schritt, um den Schienenlärm zu reduzieren.

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Berlin. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat hält die Umrüstung der Güterzüge für einen notwendigen Schritt, um den Schienenlärm bis 2020 zu halbieren. Das betonte er jetzt in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums für ein Verbot des Betriebs lauter Güterwagen ausdrücklich. „Die Forderung nach einer Reduzierung der Lärmemissionen im Schienengüterverkehr ist berechtigt. Das nun vorgesehene Betriebsverbot für laute Güterwagen ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020 ist das richtige Signal, da die Umstellung auf lärmmindernde Bremstechnik genau dann abgeschlossen sein soll“, sagte VDV-Geschäftsführer Martin Henke.

Die Bundesregierung fördert die Umrüstung bestehender Güterwagen mit leisen Bremssystemen bis zum Jahr 2020 mit insgesamt 152 Millionen Euro. „Dies ist allerdings nur die Hälfte der Einmalkosten des gesamten Umrüstungsprozesses. Hinzu kommen noch die deutlich höheren umstellungsbedingten Betriebsmehrkosten von insgesamt 700 bis 800 Millionen Euro bis 2020“, erläuterte Henke. „Trotz dieser immensen Belastung des Sektors wird allen Beteiligten durch das Verbot für laute Güterwagen klar, dass alle auf dem deutschen Eisenbahnnetz verkehrenden Güterwagen auch tatsächlich am Stichtag leise sein müssen“, betont Henke.

VDV sieht Ausnahmen vom Verbot als nicht zielführend

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausnahmen vom Verbot sind aus Sicht des VDV jedoch nicht zielführend. „Eine Ausnahmeregelung durch Geschwindigkeitsreduktion von Güterzügen, die nicht umgerüstet wurden, hätte deutliche Fahrzeitverlängerungen und Kapazitätsverluste im Schienengüterverkehr zur Folge“, sagte Henke. Der Verband schlägt daher vor, die als Ausnahme vorgesehene betriebliche Einschränkung lauter Züge durch einen finanziellen Mechanismus zu ersetzen. „Für den Betrieb lauter Güterzüge sollten die Trassenpreise ab Dezember 2020 zumindest verdoppelt werden. Mit einer deutlichen Spreizung der Trassenpreise können das Fahrverbot für laute Güterwagen effizient unterstützt und Auswirkungen auf den übrigen Eisenbahnverkehr gänzlich vermieden werden“, meinte Henke abschließend. (tb/ag)

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