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Urteil: Auch ein Unfall beim Sonntagsspaziergang kann ein Arbeitsunfall sein

11.10.2017 13:20 Uhr
Spaziergang
Auch beim Sonntagsspaziergang kann man unter bestimmten Voraussetzungen einen Arbeitsunfall haben
© Foto: Picture Alliance/dpa/Ina Fassbender

Ein 60-jähriger Düsseldorfer erlitt während eines Spaziergangs einen Verkehrsunfall. Dieses Thema hat nun ein Sozialgericht intensiv beschäftigt.

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Düsseldorf. Ein 60-jähriger Düsseldorfer hat einen Verkehrsunfall beim Sonntagsspaziergang als Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Er hatte gegen seine Berufsgenossenschaft geklagt und einen Anspruch aus der gesetzlichen Unfallkasse geltend gemacht. Das Düsseldorfer Sozialgericht gab dem Kläger laut Mitteilung vom Dienstag recht (Az.: S 6 U 545/14). Das Urteil ist rechtskräftig.

Zur Rehabilitation war er in einer Kur. Dort war ihm zwecks Gewichtsabnahme Bewegung empfohlen worden. Mit dem Spaziergang habe er seiner Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit bei der Gewichtsreduzierung nachkommen wollen, argumentierte der Kläger. Auf dem Weg zum Kurplatz war er von einem Auto angefahren und verletzt worden.

Die Berufsgenossenschaft sah darin keinen Versicherungsfall, weil der Spaziergang nicht ärztlich verordnet gewesen sei. Das Gericht befand dagegen, der Kläger habe davon ausgehen können, mit dem Spaziergang seine Rehabilitation zu fördern. Dabei spiele keine Rolle, dass er an einem therapiefreien Sonntag spazieren gegangen sei. (dpa)

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