Düsseldorf. Ein 60-jähriger Düsseldorfer hat einen Verkehrsunfall beim Sonntagsspaziergang als Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Er hatte gegen seine Berufsgenossenschaft geklagt und einen Anspruch aus der gesetzlichen Unfallkasse geltend gemacht. Das Düsseldorfer Sozialgericht gab dem Kläger laut Mitteilung vom Dienstag recht (Az.: S 6 U 545/14). Das Urteil ist rechtskräftig.
Zur Rehabilitation war er in einer Kur. Dort war ihm zwecks Gewichtsabnahme Bewegung empfohlen worden. Mit dem Spaziergang habe er seiner Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit bei der Gewichtsreduzierung nachkommen wollen, argumentierte der Kläger. Auf dem Weg zum Kurplatz war er von einem Auto angefahren und verletzt worden.
Die Berufsgenossenschaft sah darin keinen Versicherungsfall, weil der Spaziergang nicht ärztlich verordnet gewesen sei. Das Gericht befand dagegen, der Kläger habe davon ausgehen können, mit dem Spaziergang seine Rehabilitation zu fördern. Dabei spiele keine Rolle, dass er an einem therapiefreien Sonntag spazieren gegangen sei. (dpa)