Stuttgart. Die baden-württembergischen Unternehmen verlangen von der Landesregierung mehr Tempo bei der Digitalisierung der Verwaltung. „Baden-Württemberg braucht einen neuen Betriebsmodus bei der Digitalisierung. Vor allem die Verwaltung muss endlich im Digitalzeitalter ankommen“, sagte der Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK), Wolfgang Grenke. Es dürfe nicht bei Sonntagsreden bleiben. Notwendig seien konkrete Schritte bei dem Thema. Es müsse klar sein, „bis wann ein Unternehmen im Land per Smartphone sein Firmenfahrzeug anmelden“ könne, forderte Grenke.
Das Thema Digitalisierung sei in Baden-Württemberg auf zu viele Stellen verteilt. Anstatt zuerst die Zuständigkeit zu diskutieren, müsse die Politik Lösungen finden. Die FDP forderte erneut ein Digitalisierungsministerium. Der Abgeordnete Daniel Karrais sagte: „Es braucht endlich eine Digitalisierungsstrategie, die ihren Namen auch verdient hat.“
Ein Sprecher des Innenministeriums, das auch für Digitalisierung zuständig ist, wies die Kritik von Grenke zurück. „Bei der Digitalisierung der Verwaltung arbeiten Land und Kommunen Hand in Hand eng zusammen.“ Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen verlange ein koordiniertes Vorgehen innerhalb Baden-Württembergs und eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen.
BWIHK fordert einheitliche Identifikationsnummer
Einige Kommunen haben nach Ministeriumsangaben aktuell rund 230 Leistungen digitalisiert und bieten damit fast ihr gesamtes Leistungsportfolie als Online-Antrag an, für Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie für Unternehmen. „Da ist es gut, dass Baden-Württemberg ein Digitalisierungsministerium hat, das gleichzeitig auch Kommunalministerium ist – die Digitalisierung ist also gerade am richtigen Ort angesiedelt“, sagte der Ministeriumssprecher.
Grenke sagte, für Unternehmen sei endlich eine einheitliche Identifikationsnummer notwendig, um den Austausch mit den Behörden zu vereinfachen. „Heute muss man bei jeder Anmeldung seine Daten immer wieder neu eingeben. Und es gibt die unterschiedlichsten Anmeldeverfahren.“ Die seien beispielsweise bei der Gewerbeanmeldung anders als bei der Abmeldung oder einem Insolvenzverfahren. Damit müsse Schluss sein. (dpa)