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Umweltverbände klagen gegen Elbvertiefung

25.09.2018 12:38 Uhr
Schleppsaugbagger, Hafen Hamburg, Elbe, Elbvertiefung
Viele setzen große Hoffnungen in eine Vertiefung der Elbe - doch der Weg dahin ist steinig
© Foto: Daniel Reinhardt/dpa/picture-alliance

Seit 17 Jahren laufen die Planungen zu einer weiteren Vertiefung der Tideelbe. Immer wieder haben Umweltschützer mit Klagen das Ausbaggern hinausgezögert. Sie wollen erneut vor Gericht ziehen - die Arbeiten können derweil aber beginnen.

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Hamburg. Die Umweltschutzverbände Nabu, BUND und WWF werden weiter gegen die Elbvertiefung klagen. Das teilten Vertreter des Aktionsbündnisses „Lebendige Tideelbe” am Dienstag in Hamburg mit.

Man sei zu dem Schluss gekommen, dass auch der aktuelle Planergänzungsbeschluss zur Vertiefung der Fahrrinne nach wie vor rechtswidrig sei, sagte Alexander Porschke vom Nabu. Ein Eilantrag auf einen Baustopp werde aber nicht gestellt, weil dem wenig Aussicht auf Erfolg zugemessen werde. „Die Entscheidung, nicht im Eilverfahren zu klagen, ist uns schwergefallen, denn wir halten die geplante Elbvertiefung nach wie vor für falsch.”

Urteil frühestens in zwei Jahren

Die Klage soll am kommenden Freitag beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht werden. Mit einem Urteil rechnen die Umweltschützer frühestens in zwei Jahren. Die Arbeiten zur Elbvertiefung, mit deren Vorbereitung bereits begonnen wurde, können zwischenzeitlich durchgeführt werden.

Das Leipziger Gericht habe in seinen Entscheidungen zum Planergänzungsbeschluss lediglich die Prognosen der Bundesanstalt für Wasserbau zu den Auswirkungen der Elbvertiefung gelten lassen, die jedoch von den eigenen Einschätzungen abweiche. Seit Beginn der Planungen habe sich die Tideelbe aber deutlich verändert, sagte Manfred Braasch vom BUND. „Wir gehen daher davon aus, dass die ökologischen Folgen der geplanten Vertiefung deutlich größer ausfallen.” Dies sei schon bei der letzten Elbvertiefung 1999 der Fall gewesen.

Unterschätzte ökologische Auswirkungen

So sei es zu einem erheblich stärkeren Sedimenttransport des Flusses gekommen als in den Planungen angenommen, der nun mehrere Schutzgebiete an der Tideelbe gefährde und immer aufwendigere Unterhaltungsmaßnahmen mit sich brächte. „Die Umweltverbände werden jedoch nicht länger hinnehmen, dass die ökologischen Auswirkungen von Großvorhaben unterschätzt werden, ohne dass dieses im Nachhinein Konsequenzen hat”, sagte Beatrice Claus vom WWF.

Deshalb würden die Umweltverbände nun auf Grundlage des Umweltschadensgesetzes darauf hinwirken, dass die durch Fehlprognosen entstandenen Schäden beseitigt werden, sagte Braasch. Ein entsprechender Antrag werde noch im Oktober bei den zuständigen Behörden eingereicht. Sollte die Schadensbehebung abgelehnt werden, wolle man auch dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Seit 17 Jahren laufen die Planungen zur neuen Elbvertiefung. Immer wieder hatten Umweltschützer das Großprojekt mit Klagen verzögert.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar vergangenen Jahres die Planungen zwar im Wesentlichen als rechtmäßig anerkannt, jedoch Mängel gerügt. Sie betrafen vor allem die Wiederansiedlung des geschützten Schierlings-Wasserfenchels. Die Mängel waren im Planergänzungsverfahren ausgeräumt worden. Der Beschluss erging am 23. August.

Mit der Elbvertiefung soll die Fahrrinne so ausgebaut werden, dass künftig große Containerschiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter tideunabhängig und mit einem Tiefgang von bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. (dpa)

 

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