München. Vielen Transportunternehmen bereiten die steigenden Kraftstoffpreise existenzielle Sorgen. Kein Wunder, machen doch im Fernverkehr die Kraftstoffkosten 30 Prozent der Gesamtkosten aus. Um sich dagegen abzusichern, gibt es das Instrument des Dieselfloaters: Damit lassen sich Preisschwankungen nach oben oder unten neutralisieren. Eine Exklusiv-Umfrage, die von der VerkehrsRundschau mit Unterstützung der Unternehmensberatung Bearing Point in Auftrag gegeben wurde, zeigt jetzt, dass der Diesesfloater längst nicht selbstverständlich ist. So geben 22,1 Prozent der Dienstleister an, dass sie keinen Dieselfloater mit ihren Auftraggebern vereinbart haben. 26,3 Prozent greifen auf dieses Regulativ bei weniger als 50 Prozent der Sendungen zurück. Und nur 18,9 Prozent aller Dienstleister haben für alle ihre Sendungen ein solches Instrument.
Dass der Dieselfloater nicht stärker bei den Logistikdienstleistern verbreitet ist, hängt womöglich auch mit den Verladern zusammen, die kein Interesse daran zeigen. 33,8 Prozent der Verlader haben jedenfalls keinen Dieselfloater mit ihren Dienstleistern vereinbart, so das Ergebnis der Umfrage, die das unabhängige Meinungsforschungsinstitut Kleffmann für die VerkehrsRundschau gemacht hat. Immerhin, mit 32,5 Prozent geben fast genauso viele Verlader an, dass sie mit nahezu allen Dienstleistern ein Dieselfloater vereinbart haben.
Relativ pünktliche Vergütung durch den Verlader
Doch bedeutet ein Dieselfloater noch nicht, dass der Dienstleister tatsächlich keine Mehraufwendungen hat. Vor allem ist immer wieder die Klage zu hören, dass trotz Dieselfloaters die Vergütung durch den Verlader auf sich warten lässt. Immerhin sagen jedoch drei Viertel der befragten Dienstleister, dass der Auftraggeber den Dieselfloater mit Bezahlung der Frachtrechnung vergütet. Bei 8,1 Prozent erfolgt die Begleichung etwa einen Monat nach Bezahlung der Frachtrechnung. Und 12,2 Prozent bekommen ihr Geld erst etwa drei Monate nachdem der Verlader die Fracht gezahlt hat. (cd)
Detaillierte Ergebnisse der Exklusivumfrage können Sie in der VR 26 lesen, die am Freitag, 22, Juni 2012 erscheint. (Zum E-Paper)