Warschau. Der Oberste Gerichtshof Polens hat in der Frage von Pauschalen für Lkw-Fahrer bei Übernachtungen im Fahrzeug während Auslandsfahrten weitgehend entsprechend den Wünschen der Transportbranche geurteilt. Das Verfassungsgericht in Warschau hatte Ende letzten Jahres ein älteres Urteil zurückgenommen und den Fall an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet.
Nach dem vorherigen Rechtsstand befürchteten Spediteure massive Schadensersatzforderungen von Fahrern. Dies scheint nun abgewendet, denn im Urteil wird Lkw-Fahrern zwar die Bezahlung von Übernachtungen zugebilligt, aber nur im Rahmen von Vereinbarungen in ihren Arbeitsverträgen oder den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Firma und nicht im Rahmen individueller Spesenabrechnungen wie etwa bei Dienstfahrten in der freien Wirtschaft.
Bei Auslandsfahrten mindestens 42 Euro täglich
Ganz zufrieden sein können die polnischen Transportunternehmen mit internationalem Distributions-Netz allerdings auch nicht. Zwar erkannte das Gericht an, dass eine Übernachtung in der Lkw-Fahrerkabine akzeptiert werden müsse. Dennoch stehe den Angestellten auf Auslandsfahrten eine pauschale Zahlung von 42 Euro täglich für die eigene Verpflegung und Übernachtung zu. Noch weitergehende Forderungen von Fahrern wurden von den Richtern abgewiesen. (mk)