München. Auf Bayerns Straßen rollen immer mehr Gefahrguttransporte – zugleich geht aber die Zahl der Kontrollen zurück. Allein die Anzahl deutscher Lastwagen hat sich im Freistaat zwischen 2009 und 2019 um neun Prozent von 1,35 auf 1,47 Millionen erhöht. Im gleichen Zeitraum wurden sieben Prozent mehr gefährliche Güter transportiert: 16,9 Millionen Tonnen (2019) im Vergleich zu 15,8 Millionen Tonnen in 2009. Dies geht aus den Antworten des Innenministeriums auf Anfragen der SPD-Landtagsfraktion hervor.
Demnach ist ein Rückgang bei den Kontrollen zu verzeichnen: Waren es 2008 noch 12.861, so wurden 2019 lediglich 7436 (minus 42 Prozent) gezählt. „Wenn explosive, ätzende und hochgiftige Fracht aus ganz Europa auf Bayerns Straßen unterwegs ist, müssen genügend Kontrollen für die notwendige Verkehrssicherheit sorgen“, sagte der europapolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Markus Rinderspacher.
Rekordwert bei beanstandeten Gefahrgut-Transporten
Er forderte daher mehr Überprüfungen von gefährlichen Transporten, zumal die Anzahl der beanstandeten Gefahrgut-Fahrzeuge mit 35,3 Prozent (2019) auf einen neuen Rekordwert angestiegen sei. 8,5 Prozent der beanstandeten Fahrzeuge sei die Weiterfahrt gar verboten worden.
„Die Zahl der mangelhaften Transporte steigt“, stellte Rinderspacher fest. „Manche ausländische Unternehmen setzen offensichtlich mindere Standards bei der Sicherheit.“ Rund zwei Drittel aller in Bayern beanstandeten Fahrzeuge (64,5 Prozent) im vergangenen Jahr stammten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, etwa jedes vierte beanstandete Fahrzeug hatte ein deutsches Kennzeichen.
Der Rückgang der Kontrollen hängt für Rinderspacher direkt mit Personalengpässen zusammen. So habe es den Anfragen zufolge in den Gewerbeaufsichtsämtern 2003 noch 8,15 Stellen für die Kontrolle von Gefahrguttransporten gegeben; 2020 seien es nur noch 2,1 Stellen. Auch beim Landesamt für Umwelt gebe es weniger Personal. „Unsere bayerische Polizei ist mit mehr als zwei Millionen Überstunden so überlastet, sodass kaum noch Zeit bleibt für wenigstens stichprobenartige Verkehrskontrollen.“ (dpa/ag)