Rastatt. Die Tunnel-Havarie auf der Rheintalbahn in Rastatt hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Wie die Staatsanwaltschaft Baden-Baden am Donnerstag mitteilte, leitet sie mangels Anfangsverdachts für eine Straftat kein Ermittlungsverfahren ein. Gegen Verantwortliche der Deutschen Bahn und der am Tunnelbau beteiligten Unternehmen hatte es mehrere teils anonyme Strafanzeigen gegeben.
Die Staatsanwaltschaft kann keinen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr oder fahrlässige Baugefährdung erkennen, so die Begründung: „Maßgeblich für diese Entscheidung war unter anderem, dass keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert vorlagen, dass also die konkrete Gefahr bestanden hätte, dass Züge und die darin Reisenden zu Schaden kommen würden.“
Die für den gesamten europäischen Bahnverkehr wichtige Nord-Süd-Verbindung war sieben Wochen lang – vom 12. August bis zum 2. Oktober – gesperrt. Damals hatten sich beim Tunnelbau für die Neubaustrecke die Schienen gesenkt, nachdem Wasser und Erdreich eingedrungen waren. Das gesamte Tunnelprojekt soll nach der Havarie im Jahr 2024 und damit zwei Jahre später als ursprünglich geplant fertig sein. (dpa)