Köln. Während das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) 2016 nur 600 Bußgeldbescheide mit einem Gesamtvolumen von gut 940.000 Euro erließ, waren es 2019 schon 1114 Bußgeldbescheide über zusammen gut zwei Millionen Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.
Die durchschnittliche Höhe der Bußgeldbescheide schwankte nach Berechnungen der VerkehrsRundschau in den Jahren seit 2011 stark; 2014 wurde der Tiefpunkt mit knapp 1100 Euro erreicht. Das Maximum von 1831 Euro wurde 2019 erreicht. Das BAG ist die einzige Behörde in Deutschland, die Bußgeldbescheide wegen Kabotage-Verstößen erlassen darf. Daher sind in diesen Zahlen auch all jene Verstöße enthalten, die von den Polizeien der Länder aufgedeckt wurden.
Keine eigenen Zahlen für Kontrollen durch Länderpolizeien
Zu vermuten ist deshalb, dass der Zuwachs an Bußgeldbescheiden nicht auf die Kontrollen des BAG zurückgeht, sondern eher auf die der Länderpolizeien. Die Zahl der von der Kölner Behörde auf Einhaltung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) kontrollierten gebietsfremden Lkw sank fast stetig von gut 134.000 im Jahr 2011 auf gut 91.000 im Jahr 2019. Zur Zahl der GüKG-Kontrollen durch die Polizeien der Länder liegen dem Bund keine gesonderten Daten vor.
Als Grund für die sinkende Anzahl der BAG-Kontrollen führt die Bundesregierung die altersbedingte Personalfluktuation und den demographischen Wandel an. Gegenwärtig seien im Straßenkontrolldienst des BAG 220 Kontrolleurinnen und Kontrolleure tätig. Es würden aber im derzeit laufenden bundesweiten Einstellungsverfahren weitere Dienstposten besetzt. (roe)