Stuttgart. Das Ende der Ausnahmegenehmigungen für schwere Holztransporte hat einen alten Streit zwischen Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) und Forstminister Peter Hauk (CDU) neu entfacht. Das Verkehrsministerium hatte zuvor eine Sonderregelung für Langholztransporte bis 44 Tonnen über den 31. Mai hinaus nicht verlängert.
Somit gilt seit dem vergangenen Montag (1. Juni) in Baden-Württemberg wieder die Gewichtsbegrenzung von 40 Tonnen. Pauschale Ausnahmegenehmigungen für überschwere Holztransporte bis 44 Tonnen seien wegen der Belastung für die Straßen und Brücken „nicht angezeigt“, sagte Ministerialdirektor Uwe Lahl. Die Landesregierung sei nicht nur für die Wälder verantwortlich, sondern auch für die Straßeninfrastruktur.
Forstminister Hauk zeigte sich überrascht. Er war bislang von einer Verlängerung der Sondergenehmigungen ausgegangen; Hermanns Ministerium habe dies auf Arbeitsebene signalisiert. „Die einzige Möglichkeit, der Lage aktuell Herr zu werden, besteht darin, die (von Borkenkäfern) befallenen Bäume schnellstmöglich aus den Wäldern zu fahren“, mahnte Hauk am Donnerstag in Stuttgart. Ein Aus für diese Ausnahmen sei „für unseren Wald und die Waldbesitzer ein Schlag ins Gesicht“.
Der zunehmende Lkw-Verkehr gilt als einer der Hauptverursacher für marode Straßen. Für Holztransporter gelten daher normalerweise dieselben Regeln wie für alle Lastwagen. Mehr als 40 Tonnen sind verboten, um Straßen und Brücken zu schonen. (dpa/ja)